Liebe Kollegen,
ich habe mir einmal die Sammelauskunft über Verträge zur integrierten Versorgung in unserem KV-Bezirk zukommen lassen, um entscheiden zu können, welche Kassen rechtmäßig eine Kürzung bis maximal 1% der Rechnungssumme vornehmen können.
Nach Auskunft der Sammelstelle ist eine Registrierung jedoch nicht verpflichtend. Als Konsequenz daraus können Kassen, die Verträge abgeschlossen, aber nicht registriert haben, die Vergütung kürzen, ohne hier erfaßt zu sein. Gibt es bereits Erfahrungen, welche Nachweise von Kassenseite vorgelegt werden können oder sollen, um zu belegen, daß der Abzug rechtmäßig ist? Welchen Sinn hat eine solche Auskunftsstelle, wenn sie nicht abschließend Auskunft geben kann?
Viele Grüße,
V. Blaschke