Hallo Forum,
seit kurzem wird mir von der AOK WL die Ziffer 51 EBM beim ambulanten Operieren gestrichen. :rotwerd:
Lt. Aok ist derzeit ein Sozialgerichtsverfahren zu der Ziffer 51 anhängig. Gegen das Urteil des Sozialgericht Duisburg vom 20.02.2004
AK S 11 (7,29) KR 301/01 hätte die AOK Berufung eingelegt.
Hat jemand ein gegen Argument oder muss ich das so hinnehmen?
Schöne Grüße aus Neuss