Liebes Forum,
heute habe ich eine Frage aus dem Bereich Toxikologie.
Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren, wenn ein Patient aufgrund einer Vergiftung (Selbstmordversuch) in der Toxikologie aufgenommen wird und daraufhin eine schwere Depression festgestellt und behandelt wird? (Im konkreten Fall musste ein Richter hinzugezogen werden, der die Unterbringung auf der geschlossenen Station der internistisch-toxikologischen Abteilung anordnete, also keine Verlegung in die Psychiatrie.)
Nach D002d (DKR 2005) wäre die Vergiftung Hauptdiagnose, da diese den Krankenhausaufenthalt veranlasst hat.
Wenn man den Selbstmordversuch als „Symptom“ der Depression deutet, könnte man auch die zugrundeliegende Depression als Hauptdiagnose kodieren und die Vergiftung als Nebendiagnose.
Oder kann man sagen, dass sowohl die Vergiftung als auch die Depression verantwortlich waren für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes und somit der behandelnde Arzt entscheiden muss welche Diagnose die meisten Ressourcen verbraucht hat?
Ich fände letzteres sinnvoll, bin aber nicht sicher, ob das in diesem Fall zutreffend ist.
Über Hinweise und Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
A. Lades