Hauptdiagnose bei Diabetes

  • Hallo an alle,
    ich bitte um Unterstützung beim beliebtesten DRG-Thema überhaupt:

    Pat. wird (2006) stationär eingewiesen wegen hypoglykämischer Entgleisung mit Bewusstseinsverlust bei bekanntem DM II insulinpfl..
    Es liegen keine anderen Komplikationen des DM vor.
    Nach Kodierrichtlinie 2006 habe ich hier E 11.91 kodiert.
    Damit kann der MDK gar nicht leben und hält mir die ICD 10 vor, wobei unter E11.61 die Hypoglykämie aufgeführt ist.
    Für mich stehen immer noch die Kodierregeln vor den ICD10.
    :g_bad: Erschreckend, dass man nach 4 Jahren immer noch keine Klarheit hat.:g_bad:
    Vielen Dank im Voraus,
    mit bestem Grüßen
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    Zitat


    Original von Nastie:

    Pat. wird (2006) stationär eingewiesen wegen hypoglykämischer Entgleisung mit Bewusstseinsverlust bei bekanntem DM II insulinpfl..
    Es liegen keine anderen Komplikationen des DM vor.

    M.E. haben Sie hier das falsche Wort fettgedruckt. Die Hypoglykämie ist doch die Komplikation des DM; daher auch die E11.61 analog den Kodierrichtlinen (0401d Beispiel 2).

    Wenn noch andere Komplikationen vorliegen würden, dann könnte der Fall ganz anders aussehen.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr.Freundlich,
    die von ihnen angeführte Kodierrichtlinie 0401d Bsp. 2 weist aber eine
    diabetische Retinopathie auf. Somit liegt eine Komplikation vor, die zwar nicht behandelt wird, hier jedoch mit E11.61 kodiert werden muss.
    Ich war bisher der Meinung, dass eine Entgleisung der Stoffwechsellage \"lediglich\" mit der letzten Stelle, 0 nicht entgleist oder 1 entgleist kodiert wird.
    Also ich denke, dass ich mit der E11.91 schon richtig liege.
    Gruß Nastie

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Nastie,

    dummerweise weist jedoch der ICD unabhängig von den Kodierrichlinien unter dem Schlüssel E11.6 das Inclusivum \"Hypoglykämie\" auf. Offensichtlich wird also im ICD die Hypoglykämie als \"sonstige Komplikation\" angesehen, auch wenn das manchmal Redundant zur 5. Stelle ist. Dieses Inclusivum haben Sie für mich bisher nicht überzeugend wegdiskutieren können, deshalb würde auch ich zur E11.61 neigen. Mir ist auch noch nicht klar, warum dies Ihrer Meinung nach den Kodierrichlinien widerspricht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,