Abrechnung bei vereinbarten DRG

  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe folgendes Problem.Wir haben einen Fall mit
    der K01A abgerechnet.Die K01A wurde bei uns verhandelt
    am 01.08.2004.Der Pat. wurde aufgenommen am 28.07.2004.
    Nun möchte die Kasse das ich bis 31.07.2004 extra abrechne
    und erst ab 01.08.2004 die K01A.Eigentlich hatte ich es so
    verstanden das bis zur Verhandlung 600,-Euro abzurechnen ist.
    Auf der Abrechnung erscheinen die Tage auch extra,ab 01.08.
    dann das verhandelte.
    Wie sollte denn sonst die Rechnung aussehen??

    Gruß

    Zabi

  • Hallo Zabi,

    wir haben im August die B61 vereinbart...

    Die Rechnungen die wir bis dahin geschrieben hatten, haben wir storniert.

    Dann haben wir die Relativgewichte etc. in unsere Stammdaten eingetragen und neue Rechnungen geschrieben.

    So haben wir den §9 I KFPV 2004 verstanden

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo Zabi,

    also innerhalb eines Falles gibt es keine Abrechnungswechsel. Ausschlaggebend ist der Aufnahmezeitpunkt des Patienten im Bezug auf das Inkrafttreten Ihrer Vereinbarung. Liegt die Aufnahme davor, wird in altem Modus abgerechnet. Es sei denn, Sie haben mit den Kassen eine rückwirkende Abrechnung der §6 DRG\'s vereinbart. Dann müssen Sie alles stornieren und neu berechnen. Ansonsten giebts den Ausgleich am Jahresende.

    Gruss,

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie