Liebes Forum,
Ich würde gerne Meinungen oder Erkenntnisse zum Erreichen von Zusatzentgelten durch Fallzusammenführung in 2005 sammeln.
Szenario 1: 2 Aufenthalte der gleichen DRG, im zweiten Aufenthalt werden kumuliert 16 EK erreicht. Darf das ZE abgerechnet werden? :d_gutefrage:
Szenario 2: Herz-OP, 1. Aufenthalt 20 EK, Verlegung, Rückverlegung, 2. Aufenthal 24 EK. Dürfen die einzelnen ZE (à 1.373,93 €)
zusammengefügt werden zu ZE32.04 = 3.155,63 €? :sterne:
Was ist mit EK, die vom 2. Krankenhaus verabreicht wurden (z.B. in für die Abrechnung von ZE relevanten Mengen?))
Ähnliche Konstrukte sind für beinahe alle ZE-relevanten Medikamente einzurichten.
Hat jemand Informationen?
Gruß aus Essen (goldener Oktober II)
merguet