Wiederaufnahme 3 Fälle

  • Hallo Forum,
    folgender Fall:

    1. Aufnahme 09.08. - 11.08.2004, DRG L41Z, Partition A
    2. Aufnahme 12.08. - 21.08.2004, DRG N07Z, Partition O
    3. Aufnahme 01.09. - 03.09.2004, DRG L07B, Partition O

    Krankenkasse möchte Fallzusammenlegung: 1 und 3

    OGVD von 1 ist überschritten, 30 Tage-Frist gilt noch.
    Nach meiner Meinung besteht keine direkte Abfolge von 1 zu 3 wie im Ablaufschema der \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004\" gefordert.
    Wer hat Recht?

    Medcomkh

  • Hallo Medcomkh,

    nach dem Ablaufschema der \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004\" besteht nicht die zwingende Fallzusammenführung geregelt durch die Absätze 1 und 2, jedoch ist ohne weiteres eine Folge von Wiederaufnahmen wegen Komplikation (Absatz 3) möglich.

    Ich denke die Krankenkassen werden in der Regel aufgrund Ihr zur Verfügung stehenden Falldaten mit einer hohen Wahrwscheinlichkeit bei dieser Konstellation eine Wiederaufnahmen wegen Komplikation erwarten.

    Wie immer sind diese Fälle mit den Kassen zu diskutieren.

    Mfg
    mseidel

  • Hallo Medcomkh,

    Meiner Meinung nach dürfen die von Ihnen beschriebenen Fälle 1 und 3 nicht zusammengeführt werden, weil

    1. Wiederaufnahme innerhalb der 30-Tage-Frist in die gleiche MDC, zuerst Partition A, dann Partition O, ABER keine direkte Fallabfolge (siehe Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004, Punkt 4.)

    2. Eventuelle Wiederaufnahme wegen Komplikation führt für Fall 1 und 3 hier auch nicht zur Zusammenfassung, da nicht innerhalb der Prüffrist oGVD (8 Tage für die L41Z).

    Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Lades