Die Kasse weigert sich FP 10.01. oder SE 10.16 abzurechnen, weil nur eine Teilentfernung der V. saphena magna (VSM) vorliegt.
Bei der OP wurden die Crosse und VSM am Oberschenkel sowie die V. saphena parva am Unterschenkel entfernt, zur Abrechnung wurde die OPS 5-385.74 angegeben (ist das korrekt?).
Liegt der MDK mit seiner Behauptung richtig, dass bei einer Teilentfernung der VSM nur tagesgleiche Pflegesätze abrechenbar sind?
MfG
Katrin Thelen?(