Abrechnung der Zusatzentgelte

  • Hallo,
    ich habe jetzt von mehreren Seiten unterschiedliche Verfahrensweisen zur Generierung eines Zusatzentgeltes, z.B. für Zytostatika, geschildert bekommen, deshalb möchte diese Frage nochmal in dieser Runde stellen:
    Ist bei der Bemessung des Zusatzentgeltes der gesamte Therapiezyklus zu berücksichtigen (eventuell auch über mehrere KH-Aufenthalte...) oder ist nur die tatsächlich verabreichte Menge des jeweiligen Aufenthalts zusätzlich zur DRG abzurechnen.
    Sollte das letztere zutreffen, wie um Himmels Willen kann man bspw. jemals das ZE 17.09 abrechnen?? (Gemcitabin in einer Dosierung > 14,5 Gramm) :sterne:

  • Hallo Jupp!
    nach meinem Verständnis der KFPV bzw. FPV 2005 ist die Abrechnung von ZE an einen stationären Behandlungsfall gekoppelt (§ 5: \"zusätzlich zu einer Fallpauschale ... dürfen bundesweit Zusatzentgelte ... abgerechnet werden\"). Es ist also z.B. bei Medikamenten die tatsächlich verabreichte Menge des jeweiligen Aufenthaltes zu berücksichtigen.

    Schönen Gruß!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy