Rückverlegung Haus "B"

  • Hallo,
    mal wieder eine provokante Frage: Gilt die Rückverlegung auch für das Haus \"B\" in den Erläuterungen zur Rückverlegung??
    Hintergrund:
    Eine Psychiatrie in der Nähe schickt immer mal wieder Pat. in unsere Akut-KHs, die dann natürlich dorthin zurückgehen. Das \"nicht-psychiatrische\" Morbiditätsrisiko gerade bei älteren Pat. läge ja dann bei uns - eigentlich nicht einzusehen.
    Beispiel:
    Pat kommt von der Psychiatrie \"Haus A\" mit Krampfanfall bei HOPS zu uns (\"Haus B\"), geht nach 2 Tagen wieder zurück nach \"Haus A\".
    Nach ein paar weiteren Tagen kommt sie mit Schenkelhalsfraktur wieder also A-B-A-B-A, weil sie dann ja wieder dorthin zurückgehen wird.

    Auch dies meiner Ansicht nach eines der unzähligen Beispiele, die zeigen, was für ein Blödsinn in diesem DRG-System teilweise steckt.

    Trotzdem sonnige Grüße
    P.Dietz

  • Moin Moin, Herr Dietz,

    die Rückverlegungsregelung gilt eindeutig auch für die von Ihnen dargestellten Fälle im DRG-Bereich (Akut-Krankenhaus).
    Dass Krankenhäuser das Morbiditätsrisiko der behandelten Patientn mittragen, ist nicht neu, sondern war auch im System nach der Bundespflegesatzverordnung vorgesehen. \"Mischkalkulationen\" beinhalten immer, dass es Fälle gibt, die einen Verlust bedeuten und Fälle, bei denen Gewinn erwirtschaftet wird. Das war unter tagesgleichen Pflegesätzen bzw. FP/SEs das gleiche wie unter DRGs.
    Dass die von Ihnen geschilderten Fälle durch die Rückverlegungsregelung zusammenzuführen sind ist auch analog zu betrachten mit dem Risiko, das Sie als Akutkrankenhaus tragen, wenn der Patient bei Ihnen aufgenommen wird mit seinem Krampfanfall bei HOPS und er sich während desselben Aufenthaltes auch noch die Schenkelhalsfraktur zuzieht. Auch in diesem Fall würde ja nur eine einzige DRG-Fallpauschale abgerechnet werden können.
    Sollten Sie die bestehenden Regelungen als unerträglich ungerecht und \"blödsinnig\" empfinden, sollten Sie sich dringend mit Verbesserungsvorschlägen an die bekannten Stellen wenden.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Zitat


    Original von P_Dietz:
    mal wieder eine provokante Frage: Gilt die Rückverlegung auch für das Haus \"B\" in den Erläuterungen zur Rückverlegung??

    Hallo Herr Dietz! Geht so, ich bin schon heftiger provoziert worden...

    zur Sache: die Erläuterungen (Beispiele) zur Rückverlegung sind, vgl. Vorbemerkung in der FPV, nicht abschließend. Der Fall ABABA ist hier nicht explizit erwähnt, aber selbstverständlich gelten auch in diesem Fall die §§ 2 und 3 der FPV. Sie fassen Ihre Behandlungen - die entsprechende Prüffrist vorausgesetzt - zusammen und rechnen eine DRG abzüglich Verlegungsabschläge ab; die Psychiatrie rechnet nach BPflV die Behandlungstage ab.

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Das \"nicht-psychiatrische\" Morbiditätsrisiko gerade bei älteren Pat. läge ja dann bei uns

    ... bzw. beim älteren Patienten...

    Wenn Sie statt zu verlegen entlassen würden, wäre doch das \"nicht-psychiatrische Morbiditätsrisiko\" sogar noch höher (höhere Komplikationsrate wegen schlechter ärztl. und pfleg. Versorgung).
    Was soll daran

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Blödsinn

    sein ? Oder habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,
    so, nun legen wir also die Fälle zusammen: Ja nun, was ist denn dann die Hauptdiagnose?
    Es sind völlig verschiedene Krankheitsbilder, die nix miteinander zu tun haben.
    Klar \"dafür gibt es FehlerDRGs\", aber genau das ist eines der vielen Beispiele, wo man wirklich nur den Kopf schütteln kann.

    Und: interessiert es \"die bekannten Stellen\" überhaupt, wie groß teilweise der Unsinn ist, der durch die DRGs abgebildet und verursacht wird? Ich möchte nur an die zahllosen Beiträge, die gerade der MDK zu Spitzfindigkeiten verursacht, erinnern.

    Nun denn, wir haben mal die SHF zur Hauptdiagnose gemacht, gibt immerhin 50 EUR mehr im speziellen Falle :biggrin:

    Und heute herrscht nur Hochnebel...
    Beste Grüße
    P. Dietz