Hallo,
mal wieder eine provokante Frage: Gilt die Rückverlegung auch für das Haus \"B\" in den Erläuterungen zur Rückverlegung??
Hintergrund:
Eine Psychiatrie in der Nähe schickt immer mal wieder Pat. in unsere Akut-KHs, die dann natürlich dorthin zurückgehen. Das \"nicht-psychiatrische\" Morbiditätsrisiko gerade bei älteren Pat. läge ja dann bei uns - eigentlich nicht einzusehen.
Beispiel:
Pat kommt von der Psychiatrie \"Haus A\" mit Krampfanfall bei HOPS zu uns (\"Haus B\"), geht nach 2 Tagen wieder zurück nach \"Haus A\".
Nach ein paar weiteren Tagen kommt sie mit Schenkelhalsfraktur wieder also A-B-A-B-A, weil sie dann ja wieder dorthin zurückgehen wird.
Auch dies meiner Ansicht nach eines der unzähligen Beispiele, die zeigen, was für ein Blödsinn in diesem DRG-System teilweise steckt.
Trotzdem sonnige Grüße
P.Dietz