Liebes Forum,
beim Thema Wiederaufnahme bin ich mir zu einer Frage nicht sicher:
Muss ein zusammengeführter Fall nochmal gegen einen voran gegangenen Fall geprüft werden?
Beispielsweise müssen ein Fall mit einer DRG, Patition A, und der nachfolgende Fall mit DRG, Partition O, aus gleider MDC zusammengefasst werden, da Wiederaufnahme innerhalb der 30-Kalendertage-Frist.
Es existiert aber noch ein dritter Fall, zeitlich gesehen vor dem ersten (ursprünglich Part. A) mit einer DRG, Partition M der gleichen MDC. Muss man nun den neuen, zusammengefassten Fall (Part. O) gegen den davor liegenden Fall (Part. M der gleichen MDC) prüfen?
Ich denke nicht, bin mir aber wie gesagt nicht 100% sicher.
Über eine Antwort/Hinweis würde ich mich sehr freuen.
Mit freudlichen Grüßen,
A. Lades