Hallo Forum,
eine englische Wöchnerin hat unser Haus wegen Beschwerden aufgesucht und wurde hier behandelt. Zwischenzeitlich wurde sie entlassen und hat ihre Heimreise angetreten, um sich zuhause in einem englischen Krankenhaus weiterbehandeln zu lassen. Nun behauptet die AOK Rheinland, wir müssten den Verlegungsabschlag in Abzug bringen, da die Patientin in ein Krankenhaus in \"London\" verlegt wurde.
Nun sind wir etwas ratlos, da wir der AOK sicher etwas Schriftliches anbieten sollten, warum wir nicht damit einverstanden sind?!
Einerseits ist mir über Abschläge bei Verlegungen in ausländische Krankenhäuser nichts bekannt, zumal ganz andere Gesundheitssysteme. Zum anderen sind Wöchnerinnen auch wieder ein besonderes Klientel, da sie z.B. auch von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen sind. Lässt sich nicht da vielleicht irgendetwas machen?
Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
Gruß
GeRo