Hallo Forum,
dass man sich auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben viel einfallen lassen kann, zeigt folgender link:
http://www.st-annen-stift.de/
Zum Thema Software gibt es neue Entwicklungen. In der Protokollnotiz zur Vereinbarung zum Q-Bericht steht, dass neben der pdf-Version noch eine \"maschinenlesbare\" Fassung zu liefern ist. Die soll nach Vorstellungen der Krankenkassenverbände die Form eines Datenbanksatzes haben. Den können aber nur IT-Experten von Hand erstellen, so dass sicher ein EDV-Tool nötig sein wird. Die zzt. auf dem Markt befindlichen (ich weiß nicht, ob man die hier nennen darf) können dazu natürlich noch nicht in der Lage sein.
Wenn die Kassen eine Datenbank mit allen Informationen des ges. Q-Berichtes haben, bekommt das Wort Transparenz einen ganz neuen Glanz.
H. Bürgstein :erschreck: