Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Guten Tag, liebe Forum- Teilnehmer,
    ich bräuchte einmal den Rat und das know how dieser Runde, wie im folgenden Fall zu kodieren wäre:
    Patientin wird stationär aufgenommen, nachdem sie Fruchtwasserabgang bemerkt hatte. Es bestand keine Wehentätigkeit, das Gewicht des Kindes betrug zum Zeitpunkt der Aufnahme per Ultraschall geschätzte 2600 g. Es lag eine Steißlage und eine Eisenmangelanämie vor. Der Verdacht auf einen vorzeitigen Blasensprung hat sich dann im weiteren Verlauf nicht bestätigt.
    Unsere Kodierung:
    HD Z03.8 Beobachtung bei sonst. Verdachtsfällen
    O09.6 Schwangerschaftsdauer 37 bis 41 vollendete Wochen
    ND D50.8 sonstige Eisenmangelanämie
    O99.0 Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
    kompliziert
    Die Krankenkasse möchte nun mit dem Hinweis auf die DKR 1510b als HD die O99.0,weil während der Schwangerschaft auftretende Komplikationen immer mit O- Codes zu beziffern wären, es sei denn, die Schwangerschaft tritt als Nebenbefund zu einer anderen Grunderkrankung auf.
    Unser Hinweis, dass der Verdacht eines vorzeitigen Blasensprungs der Grund für die Einweisung war und nicht die Anämie, stößt auf kassenseitiges Unverständnis.
    Wer kann uns Argumentationshilfe leisten?
    Vielen Dank im voraus
    Heinz- Werner Brinkmann

  • Hallo Herr Brinkmann,

    hier sind die DKR eindeutig. Die Hauptdiagnose wird auf jeden Fall
    mit einem Kode aus O01. - O99.ff angegeben. Die konkrete Erkrankung
    (z. B. Anämie) wird als Nebendiagnose als \"Erklärung\" hinzugefügt.
    Da sich der Verdacht eines Blasensprungs nicht bestätigt hat,
    darf diese Daignose ohnehin nicht kodiert werden.
    HD: O99.O
    ND: D50.80

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Hallo Herr Brinkmann,

    hier sind die DKR eindeutig. Die Hauptdiagnose wird auf jeden Fall
    mit einem Kode aus O01. - O99.ff angegeben.
    HD: O99.O
    ND: D50.80

    Hallo Herr Ordu,

    da melde ich dann doch Zweifel an, weil die O99 nicht Grund für die Aufnahme war (HD-Definition). Das kann hier nur ND sein.

    DKR 2004:
    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9
    Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen
    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

    Das liegt hier eigentlich vor. Es ist hier auch nicht erwähnt, dass dabei dann keine zusätzlichen ND auftauchen dürfen (Anämie). Und unter den Kodes ist auch nicht \"bei Schwangerschaft\" als Exklusivum aufgeführt. O-Kodes greifen ja nur dann, wenn es auch wirklich vorlag (Ausnahme bekannte \"Verdachtsdiagnosen-Regel\").

    In der DKR geht es dann weiter:

    Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen. Wenn Symptome, die mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang stehen, erwähnt sind, werden die Symptom-Schlüsselnummern zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtuung und Beurteilung von Verdachtsfällen ( s.a. DKR D008b Verdachtsdiagnosen Seite 18 ).

    Wenn also ein Symptom im vorliegenden Fall beschrieben werden kann, dann wird das HD.

    Die Anämie ist hierbei aber auch wieder nicht heranzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    das Problem der DKR 2004 ist ja bekanntlich, dass diese oft Redundanzen
    erhält (ählicher Sachverhalt mehrfach aufgeführt).

    Genau diese Konstellation der Haupt- und Nebendiagnose ist auf s. 163,
    im Bsp. 2 aufgeführt. Da der Blasensprung nicht bestätigt wurde,
    kann nicht kodiert werden, auch wenn dieser Grund der Einweisung war.
    Hier wird MDK dieses Bsp. aufführen und sich nicht auf akademische
    Diskussionen einlassen, fürchte ich.
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Genau diese Konstellation der Haupt- und Nebendiagnose ist auf s. 163,
    im Bsp. 2 aufgeführt. Da der Blasensprung nicht bestätigt wurde,
    kann nicht kodiert werden, auch wenn dieser Grund der Einweisung war.

    Hallo Herr Ordu,

    das Beispiel zielt aber darauf ab, dass dies auch Grund für die Aufnahme war. Das liegt hier aber nicht vor. Somit ist es keine Diskussion die inhaltlich korrekt geführt wird. Prinzipiell ist nach der HD-Definition zu kodieren.

    Hier kommt nur ein Symptom als HD in Frage, welches auf die Verdachtsdiagnose hingewiesen hat (die dann ausgeschlossen wurde). Wenn kein Symptom vorlag, ist ein Z03er zu verwenden.

    Hier wurde gesagt: \"nachdem sie Fruchtwasserabgang bemerkt hatte\".
    Jetzt ist zu klären wie dieses zu werten ist. Ich bin kein Gynäkologe und weiß ehrlich gesagt nicht, ob ein Fruchtwasserabgang auch ohne Blasensprung möglich ist (man möge mich bitte erleuchten!)
    Wenn das nicht möglich ist, was war es dann? Urin (dann vielleicht ein R-Kode)?
    Wenn es doch möglich ist könnte vielleicht die O41.8 oder .9 herhalten, wobei hier auch der vorzeitige Blasensprung als Exklusivum aufgeführt wird.

    Es gilt also noch offene Fragen zu klären. Die Anämie scheidet aber, wie schon gesagt, als HD aus (war nicht hauptsächlich für die stationäre Aufnahme verantwortlich).

  • Hallo Herr Brinkmann, Herr Selter, Herr Ordu,
    die geburtshilfliche Kodierlogik ist leider eine ganz andere als die Übliche.
    Mit Haupt-und Nebendiagnosendefinitionen kommt man hier nicht viel weiter.
    Man sieht dies ganz krass an den Spontangeburten, bei denen man einen Dammriss als HD verschlüsseln muss statt der Angabe über den Geburtsmodus, die eigentlich auch keine Diagnose ist.
    Aber es fängt schon an mit der Schwierigkeit, eine Einweisungsdiagnose zu finden. Wenn eine Patientin eine Woche nach dem errechneten Termin ungeduldig ins Krankenhaus kommt, um zu entbinden, was wollen Sie für eine Diagnose verschlüsseln: Etwa ungeduldige Patientin???
    Die Kodierlogik ist so, -da gebe ich der Kasse schon recht- dass Kodes aus der MDC 14 zu verwenden sind, wenn es sich in erster Linie umd die Schwangerschaft dreht, bzw. Zustände auftreten, die mit der Schwangerschaft verbunden sind oder diese komplizieren, wie z.B. ein Karpaltunnelsyndrom.
    Nach dieser Logik wurden Diagnosenziffern entwickelt, die keine gesicherte Diagnostik voraussetzen, sondern nur, dass die Patientin wegen eines mit der Schwangerschaft verbundenen Zustandes ärztlich überwacht und ggf. behandelt wird.
    Das betrifft die Diagnosen O26.- und O32.- bis O36.-
    Hier wird explizit nicht vorausgesezt, dass eine Erkrankung vorliegt, sondern nur, dass ein Betreuungsaufwand vorhanden ist.
    Leider fehlt eine spezifische Ziffer für den vermuteten Blasensprung.
    Deshalb muss aus dieser Diagnosengruppe ein unspezifischer Kode gewählt werden. z.B. O36.8
    Die O99.- ist nur bei Erkrankungen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett heranzuziehen. Mann könnte natürlich den Nebenbefund \"Anämie\" zur Hauptdiagnose machen. Das wäre in der geburtshilflichen Kodierlogik nichts Ungewöhnliches. Aber was soll man dann kodieren, wenn bei gleicher Situation keine Anämie vorliegt?
    Die Z35.- Diagnosegruppe wird eigentlich nur bei ambulanten Patienten in der Praxis verwendet.
    Ich weiß, dass diese Kodierlogik bei Nicht-Gynäkologen auf Widerwillen stösst,:g_kotz2:
    aber leider ist das ganze System nicht besonders logisch aufgebaut.(s.spezielle Kodierrichtlinien)
    [Ich finde übrigens keine \"Schwangeren-Smilies\"]

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Heller,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Mit Haupt-und Nebendiagnosendefinitionen kommt man hier nicht viel weiter.
    Man sieht dies ganz krass an den Spontangeburten, bei denen man einen Dammriss als HD verschlüsseln muss statt der Angabe über den Geburtsmodus, die eigentlich auch keine Diagnose ist.

    So einfach kann man das nicht über einen Kamm scheren. Das ist eine beschriebene Ausnahme und keine generelle Handlungsanweisung.
    Es ist auch in den DKR beschrieben, dass ich bei einem Patienten mit Aufnahme wegen A.P. und HI im Verlauf des stationären Aufenthaltes, den H.I. zur HD machen soll. Das heißt aber nicht, dass ich bei allen Aufnahmen mit einer Kreislauferkrankung-X und zwischenzeitlichem H.I. diesen zur HD machen darf.

    Zitat

    Die Kodierlogik ist so, -da gebe ich der Kasse schon recht- dass Kodes aus der MDC 14 zu verwenden sind, wenn es sich in erster Linie umd die Schwangerschaft dreht, bzw. Zustände auftreten, die mit der Schwangerschaft verbunden sind oder diese komplizieren, wie z.B. ein Karpaltunnelsyndrom.

    Soweit korrekt. Allerdings kann ich nichts davon kodieren, wenn es eben nicht die Schwangerschaft kompliziert, bzw. aufgetreten ist.

    Zitat

    Nach dieser Logik wurden Diagnosenziffern entwickelt, die keine gesicherte Diagnostik voraussetzen, sondern nur, dass die Patientin wegen eines mit der Schwangerschaft verbundenen Zustandes ärztlich überwacht und ggf. behandelt wird.
    Das betrifft die Diagnosen O26.- und O32.- bis O36.-
    Hier wird explizit nicht vorausgesezt, dass eine Erkrankung vorliegt, sondern nur, dass ein Betreuungsaufwand vorhanden ist.
    Leider fehlt eine spezifische Ziffer für den vermuteten Blasensprung.
    Deshalb muss aus dieser Diagnosengruppe ein unspezifischer Kode gewählt werden. z.B. O36.8

    Ein guter Vorschlag. O36.8 klingt gar nicht schlecht, der ist mir durch die Lappen gegangen, obwohl er nur 2-Kodes von O41 etfernt auf der gleichen Seite aufgeführt ist.....

    Zitat

    Die O99.- ist nur bei Erkrankungen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett heranzuziehen. Mann könnte natürlich den Nebenbefund \"Anämie\" zur Hauptdiagnose machen. Das wäre in der geburtshilflichen Kodierlogik nichts Ungewöhnliches.

    Einen Nebenbefund als HD machen ist nicht korrekt, es sei denn eine Spezielle DKR gibt das vor. Das ist auch überhaupt nicht logisch, auch nicht im Kapitel 15. Auch hier gilt die HD-Definition. Ausnahmen davon sind explizit erwähnt (z.B. O80-Problematik).

    Zitat

    Ich weiß, dass diese Kodierlogik bei Nicht-Gynäkologen auf Widerwillen stösst,:g_kotz2:
    aber leider ist das ganze System nicht besonders logisch aufgebaut.(s.spezielle Kodierrichtlinien)
    [Ich finde übrigens keine \"Schwangeren-Smilies\"]

    Die Gyn-Kodierung hat einen deutlich reduzierten Unterhaltungswert, allerdings!
    Bei Betrachtung der 2 Schwangerschaften meiner Frau, bin ich der Meinung, dass Sie das Schwangeren-Smilie gefunden und in Ihrem Beitrag auch schon verwendet haben :d_zwinker: .

  • Guten Tag die Herren,

    zu dem Fall möchte ich noch wie folgt anmerken:

    Die Kodes aus Z03.- sind, wie Herr Selter bereits andeutete, nur dann zu verwenden, wenn es keine spezifischeren Kodes an anderer Stelle gibt ( s. hierzu DKR D002c ). Ich bin ebenfalls der Ansicht, daß hier ein Kode aus dem Kapitel XV der ICD-10 mit Sicherheit spezifischer und somit passender als HD zu wählen ist.

    Den von Herrn Heller vorgeschlagenen Kode O36.8 hätte ich in diesem Fall nicht gewählt, da sich die Kodes aus O36.- explizit auf Probleme beim Feten beziehen ( s. hierzu die spezifischen Kodes O36.0 bis O36.7 ). Dem war in diesem Fall jedoch nicht so. In diesem Fall hätte ich deshalb den Kode

    O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind

    gewählt, da es sich bei dem ( von einer Patientin geäußerten ) \"Verdacht auf vz. BS\" sicherlich und definitv um einen Zustand handelt, der mit der Schwangerschaft verbunden ist und sonst nicht vorkommt.

    Dieser Kode würde sich übrigens auch für die von Herrn Heller beschriebene \"ungeduldige Patientin\" eignen, obwohl die Ungeduld für sich allein, sicherlich eine stationäre Aufnahme zur Geburt, bzw. die Einleitung derselbigen nicht ausreichend begründet ...

    MfG,

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Ziebart,

    Ihr Kode klingt auch o.k. Ich hätte mit dem O36-Kode aber keine großen Schwierigkeiten, weil ja nach meinem Verständnis bei vorzeitigem Blasensprung auch eine Störung beim Feten auftreten könnte. Da dieser ja nicht auftreten muss, um entsprechenden Schlüssel zu kodieren, wird es dann eher Geschmackssache bleiben, zumal die gleiche DRG getroffen wird.

  • Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zur KDR 1510b / Schwangerschaft als Nebenbefund.
    Folgener Fall:

    Pat. kommt in der 24. SSW mit RR-Werten von 140/100 mmHg. zum st. Aufenthalt.
    Pat. klagte zusätzlich über Kopfschmerzen.
    Während des st. Aufenthaltes waren die RR-Werte stets im Normbereich.
    Ursache der Beschwerden ist unklar.

    Pat.wurde bei Wohlbefinden entlassen und eine Gestose ausgeschlossen.

    Kodiert wurde:
    HD O16

    Frage:
    Wird hier die KDR 1510b / Schwangerschaft als Nebenbefund tangiert?
    Wenn ja, ist hier von I10.- zu sprechen?
    Die RR-Werte waren nur am Tag der Aufnahme - 3 malige Messung - auffällig.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo und Gruss an alle im Forum,

    ich bin ganz neu im Forum, aber da ich mich intensiv mit Gyn sowie Geburtshilfe befasse, möchte ich was dazu sagen.

    GOMER
    Schwangerschaft wird nicht als ND kodiert! Es gibt ein O-Kod der nur den RR beinhaltet und nicht gleich die Gestose.

    Ich werde Ihnen den Kod morgen posten.

    Gruss