Wiederaufnahme und Fallzusammenlegung über die Jahre

  • Hallo Forum

    So kurz vor Weihnachten noch kurz ein sehr beliebtes Thema: Wiederkehrer :t_teufelboese:

    Ich denke mal das diese Frage bestimmt schon einmal diskutiert worden ist, aber da ja der Jahreswechsel vor der Tür steht würde ich es gerne nochmal fragen.

    Ein Patient ist im Dezember 2003 aufgenommen und auch im Dezember 2003 entlassen worden. Anschließend im Januar 2004 wieder wegen Komplikationen (resultierend aus dem Aufenthalt Dez. 2003) aufgenommen (natürlich innerhalb der oberen GVD der DRG von Dez. 2003).

    Darf man diese Fälle zusammenführen? Ich habe irgendwo schon mal gelesen das es da eine Regel gibt. Kann mir jemand sagen ob es sowas gibt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Ein gesegnetes Weihnachtsfest
    Besinnliche Grüße aus Bayern
    K. Weihs

  • Guten Morgen Frau Kathrin Weihs,

    Gie Wiederkehren in 2005 sind nach den Wiederkehrer-Regeln 2004 zu bewerten und im Falle der Zusammenführen nach den Kodier- , ICD-, OPS- und Grouper-Regeln 2004 zu behandeln.
    Budget-wirksam werden sie aber in 2005.

    Ebenfalls ein gesegnetes Weihnachtsfest
    und besinnliche Grüße aus Bayern

    H. Fesl

  • Schönen guten Tag Frau Weihs!

    Das Verwenden der Suche zeigt, dass dieses Thema bereits hier diskutiert wurde.

    Zitat

    Original von HFesl:
    Guten Morgen Frau Kathrin Weihs,

    Gie Wiederkehren in 2005 sind nach den Wiederkehrer-Regeln 2004 zu bewerten und im Falle der Zusammenführen nach den Kodier- , ICD-, OPS- und Grouper-Regeln 2004 zu behandeln.
    Budget-wirksam werden sie aber in 2005.

    Das kann man so nicht stehen lassen. Zunächst einmal sind die Fälle 2005 mit dem Katalog 2005 zu groupen. Gültig für diese Fälle ist und bleibt die FPV 2005, so dass - wenn überhaupt - die Frage Wiederkehrer oder nicht nach der FPV 2005 zu bewerten ist. Erst wenn diese Antwort \"Ja\" wäre, müssten die Fälle theoretisch zusammengeführt und dann allerdings, da der erste Fall und somit das Aufnahmedatum des Gesamtfalle in 2004 lag, nach dem Katalog 2004 gouppiert werden, was angesichts der Unterschieden in ICD und OPS nicht so ohne weiteres möglich ist.

    Bisher hat meines Wissens noch niemand eine Lösung für dise Probleme veröffentlicht.

    Ich wünsche allseits noch einen schönen Tag,

  • Geehrtes Forum,

    das Vorgehen ist klar geregelt in den \"Abrechnungsbestimmungen 2005\" vom 16.09.2004, veröffentlicht unter <http://www.gdrg.de/service/drg_down.php> auf der homepage des InEK.
    Hier sei auf folgende Abschnitte verwiesen: §1 Absatz 6, §2 Absatz 4 und §8 Absatz 1.
    Daraus ergibt sich das Vorgehen, wie beschrieben: Die Wiederkehrer sind nach den Regeln 2004 zu bewerten und im Fall der Zusammenführung nach den Kodier- und Grouperregeln 2004 zu behandeln. Budget-wirksam werden sie in 2005.

    Weiterhin frohe Weihnachten und einen schönen Tag

    H. Fesl

  • Schönen guten Tag Herr Fesl!

    Zitat

    Original von HFesl:
    das Vorgehen ist klar geregelt in den \"Abrechnungsbestimmungen 2005\" vom 16.09.2004, veröffentlicht unter <http://www.gdrg.de/service/drg_down.php> auf der homepage des InEK.
    Hier sei auf folgende Abschnitte verwiesen: §1 Absatz 6, §2 Absatz 4 und §8 Absatz 1.

    So eindeutig scheint das wohl doch nicht geregelt, denn auf die gleichen Pragrafen begründe ich meine Argumentation:

    Nachg §1 Abs. 6 ist für die Zuordnung zum Fallpauschalenkatalog und somit auch für die Verwendung der ICD und OPS-Kataloge und letzlich auch die gültige Abrechnungsregel (siehe auch § 11) der Tag der Aufnahme zuständig. Dies ist bei Fällen aus 2005 also jeweils der Katalog und die Regel 2005, auch wenn der Patient 2004 schon einmal da war und es sich um eine Wiederaufnahme handeln könnte. Schließlich brauche ich für die Prüfung der Wiederaufnahmeregel erst einmal einen grouppierten Fall. Dementsprechend gilt für die Überprüfung, ob es sich um eine Wiederaufnahme handelt, der § 2 der FPV 2005. Dass es sich dabei nicht ganz um das gleiche handelt, wie 2004, zeigen die Erläuterungen zu kombinierten Fallzusammenführung der Selbstverwaltung.

    Außerdem vergleiche ich hier bei §2 Abs. 1 und 2 FPV DRGs des Kataloges 2005 mit DRGs des Kataloges 2004. Erst wenn dann oder wegen eine Komplikation die Zusammenführung erfolgen müsste, dann - da gebe ich Ihnen ja auch Recht - müsste für den zusammengeführten Fall der Katalog 2004 angewendet werden. Was ich dabei allerdings mit den ICDs und OPS des 2. Falles, die ja nach den Codes aus 2005 verschlüsselt wurden, anfangen soll, ist nicht geregelt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Wie ich bereits in dem anderen thread zu diesem Thema gesagt habe:

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Wo ist denn da das Problem?

    Selbstverständlich sind alle Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen, also im Januar, sowohl nach ICD/OPS 2005 als auch nach ICD/OPS 2004 zu verschlüsseln und mit beiden Groupern die jeweilige DRG zu ermitteln. Kommt es mit den Daten 2004 zur Zusammenführung, sind die Daten 2004 auch zu verwenden. Falls nicht finden die Daten 2005 Anwendung. Sowohl für die Softwarefirmen als auch für die Anwender dürfte das doch wohl kein Problem sein, oder???
    :i_baeh:

    Da hat dann wohl doch jemand die Ironie darin nicht verstanden...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • ... ja, ja, die Weihnachtsmärkte mit Ihrem Glühwein ... :i_drink:

    Wo ist er nur hin, der gesunde Menschenverstand...

    mfG

    C. Hirschberg

    @Schaffert: und ich wollte Sie damals noch bitten, Ihr Posting zu löschen, damit niemand auf blöde Ideen kommt...