Liebe Kollegen,
ich bin von einer KK-Mitarbeiterin auf folgende Problematik angesprochen worden, bei der ich um Meinungsäußerungen bitte:
Eine Patientin kommt morgens gegen 6.00 Uhr Uhr zur Geburt und verläßt das Haus um 22.45 Uhr (nicht gegen ärztlichen Rat). Entsprechend der Codierung wollen wir die DRG O60C mit Abschlag wg. Tagesfall abrechnen.
Nun sei es laut der Mitarbeiterin aber so, daß ihr Landesverband (möglicherweise aufgrund des unsäglichen BSG-Urteils) in solchen Fällen eine vollstationäre Behandlung grundsätzlich ablehne und nur ambulant abzurechnen sei. Im Vertrag nach § 115 b vermag ich aber die Geburt als \"ambulante OP\" nicht zu finden. Eine Abrechnung als vorstationäre Leistung kommt m. E. auch nicht in Betracht...
Meiner Ansicht nach ist unsere Abrechnung korrekt. Wer hat Erfahrungen ähnlicher Art bzw. Kommentare?
Vielen Dank,
V. Blaschke