Liebes Forum,
Zur Zeit werden wir von Kassenanfragen bzgl. ESWLs überschwemmt. Die Kassen wollen eine Begründung, warum wir die ESWL nicht ambulant durchführen.
Unsere Begründung: 1. ESWl steht nicht im amb. Katalog
2. Wir haben die Zulassung für ambulant hierzu
nicht
3. Unserer Meinung nach gehört eine ESWL nach OP
Überwacht, wegen der Gefahr der Nierenblutung.
Deshalb stat. Aufnahme erforderlich.
Nun meine Frage: Hat irgendjemand auch die gleichen Probleme? Welche Begründung akzeptiert die Krankenkasse?
Vielen Dank im voraus
bb004