Kassenanfragen bei ESWL

  • Liebes Forum,

    Zur Zeit werden wir von Kassenanfragen bzgl. ESWLs überschwemmt. Die Kassen wollen eine Begründung, warum wir die ESWL nicht ambulant durchführen.
    Unsere Begründung: 1. ESWl steht nicht im amb. Katalog
    2. Wir haben die Zulassung für ambulant hierzu
    nicht
    3. Unserer Meinung nach gehört eine ESWL nach OP
    Überwacht, wegen der Gefahr der Nierenblutung.
    Deshalb stat. Aufnahme erforderlich.
    Nun meine Frage: Hat irgendjemand auch die gleichen Probleme? Welche Begründung akzeptiert die Krankenkasse?

    Vielen Dank im voraus
    bb004

  • Hallo bb004,

    wir hatten ein entsprechendes MDK-Gutachten. Nachdem der chirurgische Gutachter die Notwendigkeit der stationären Durchführung verneit hatte, mußten wir auf einen Urologen bestehen. Dieser hat dann die stationäre Durchführung bejaht. Dieses zeigt mal wieder, daß man auf fachgleiche Gutachter bestehen sollte.

    Unsere Argumentation ist, daß im niedergelassenen Bereich mit wesentlich geringerer Intensität (und damit natürlich auch Effektivität) gearbeitet wird, während unsere ESWL mit höherer Leistung erfolgt. Damit steigt natürlich das Risiko, und daher die Notwendigkeit der stationären Überwachung mit Sono am nächsten Morgen.

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen,
    Ich kann da nur das Statement von Herrn Blaschke unterstützen.
    Seit etwa 2 Jahren stehen die ESWL`s auf der Prüfliste der Kassen für ambulantes Potential. Ist bei uns unstrittig stationär, allerdings nur Aufnahme am ESWL Tag und Entlassung am Folgetag, um eine DRG mit Abschlag zun erzeugen. Gleich verhält es sich mit: offenen Leistenhernien OP`s, Meniskusresektionen, Metallentfernungen usw.

    Ein schönes Wochenende wünscht

    Kurt Mies

  • Guten Morgen,

    es gibt eine Grundsatzstellungnahme des MDK Bayern zur Frage der Notwendigkeit der stationären Behandlung bei Nierenstein und Harnleiterkonkrementen.
    Kurz zusammengefasst sagt der MDK, dass bei Nierensteingröße < 2 cm eine ambulante Durchführung möglich ist. Bei > 2 cm ist wegen der zu erwartenden Steinstraße eine stationäre Durchführung bei Erstbehandlung denkbar. Bei Harnleiterkonkrement ist wegen der Irritation des Harnleiters mit notwendigem Schmerzmanagement eine stationäre Behandlung begründet.
    Die ESWL bei Kindern ist in aller Regel stationär zu behandeln.
    Die mehrseitige Stellungnahme kann sicher beim MDK Bayern angefordert werden.

    Ausweg: ESWL als ambulante OP nachverhandeln

    In diesem Zusammenhang eine Anregung zum Forum:
    solche Grundsatzgutachten, in einer Rubrik dargestellt, wären sicher für alle sehr informativ.
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen Hr. Fischer,

    wo find ich solche bzw. die von Ihnen angesprochene Grundsatzstellungnahme?

    Allen Anderen vielen Dank für die Unterstützung.
    Gruß
    bb004

  • Hallo bb004,
    die Grundsatzstellungnahme ist uns im Zusammenhang mit einem Fall zugegangen. Sie ist nicht veröffentlicht.
    Wenden sie sich bitte an den MDK Bayern.
    Gruß
    G.Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt