Systematisch vernachlässigter Bereich der Leistungserbringung

  • Zitat


    Original von Killmer:

    Eine komplett Erfassung aller Leistungen auch in unserem Hause noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Wieso wird das Problem der Erfassung auf die MedCos abgewälzt? Haben Sie in Ihrem Hause keinen Ambulanzabrechner. Dieser sollte wissen, was im Hause geschieht und in der Lage sein, hier Lösungsvorschläge zu erarbeiten.


    Hallo Herr Killmer, hallo Herr Sommerhäuser,
    es ist in der Tat ein Trauerspiel, was hier stattfindet.
    Ich erkläre mir das so:
    Das Kerngeschäft der Krankenhäuser ist die stationäre Leistungserbringung. Viele Krankenhausdirektoren können sich heute noch nicht aus der Pflegesatzmentalität lösen und denken immer noch in Kostenstellen.
    Was Ambulanztätigkeiten betrifft hat eigentlich nur die Chefärzte mit ihren ermächtigungen interessiert. Die haben aber nur für sich selber Organisationsstrukturen geschaffen.
    Wenn man vor zwei Jahren den Krankenhausdirektor auf das ambulante Operieren ansprach, bekam man zu hören, \" ja wenn das mal die und die Fallzahl überschreitet, dann kann man sich ja mal Gedanken darüber machen.\"
    Jetzt wo die Fallzahlgrenze längst überschritten ist, ist immer noch nichts passiert, weil die Phantasie für Prozess- oder Strukturänderungen für die Leute, die immer noch in Kostenstellen denken, gar nicht vorhanden ist.
    Und jetzt kommt das Medizincontrolling ins Spiel. Die Leute, die immer nur ihre Kostentöpfe im Blickfeld haben, brauchen unbedingt Fachleute, die Prozesse und Strukturänderungen organisieren können. Und das könnten Medizincontroller sein, wenn sie die Managerfähigkeiten schon hätten, die sie dafür brauchen - und natürlich auch die Kompetenzen.
    Interessant ist das Studium von Stellenausschreibungen und Telefonate mit Personalagenturen. Gesucht wird immer die \"eierlegende Wollmilchsau\", die vom Qualitätsmanagement bis zur Erlössicherung alles können und machen soll, nicht viel kosten darf und keine Kompetenzen verlangt. Denn dann müsste ja ein \"Alteingesessener\" Kompetenzen abgeben.
    Lange Rede - kurzer Sinn: Die Organisation, verbunden natürlich mit der Abrechnung, die mittlerweile auch in die Hundertausende Euro gehen, von Ambulanztätigkeiten will sich keiner der Verwaltungsleute ans Bein binden und deshalb ist der MedCo, der ja gar nicht so richtig definiert ist, der \"richtige Mann\" dafür (meist ist er ja auch noch ein bisschen engagiert und noch nicht \"burned out\") :sterne: :i_baeh: :d_luege: :totlach: :laugh: :a_augenruppel:

    In diesem Sinne

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Tag Herr Sommerhäuser, hallo Herr Kilmer,

    ich schalte mich mal ganz kurz ein, denn zur Crux der komplizierten Abrechnungsformen kommt doch das Problem der Leistungserfasung und -auswertung.
    a) Aufnahme
    Untersuchungen (auch durch einen Externen) ergaben, dass ungefähr 10 verschiedene Stellen einbestellen und aufnehmen (wir sind ein 230-Betten-Haus). Leider erfolgten die \"Aufnahmen\" nicht durchgängig im KIS :sterne: mit der Folge, dass diverse Patienten nicht zur Abrechnung kamen. Das Abstellen dieser Vorgehensweise ist Voraussetzung für alles weitere...
    b) Leistungserfassung
    Wir haben im Rahmen der Einführung einer Kostenträgerrechnung den ambulanten Bereich dahingehend \"mit-aufräumen\" müssen, sodass jeder Bereich (Stationen, Ambulanzen Funktionsstellen) seine Leistungen definieren mussten. Und wie wir alle wissen macht jeder unheimlich viel (und auch oft dasselbe, wie andere). Diese Leistungen haben wir dann gemeinsam mit der \"Leisungsstelle\" in einen \"Hausleistungskatalog\" (HLK) umgesetzt (in Ausnahmefällen auch mit hauseigenen \"Analogziffern\"). Dieser wurde dann einheitlich (nach GOÄ) bewertet.
    c) Abrechnung
    Der Hauskatalog musste in Abrechnungsziffern umgesetzt werden unter Beachtung der Restriktionen (Ziffern und Mengen) einer Instituts- und einer persönlichen Ermächtigung (die Trennung geschieht schon bei der Aufnahme nach KV-Nummer).
    Der gesamte Prozess erstreckt sich mittlerweile über 2 Jahre und ich will nicht sagen, dass er abgeschlossen ist oder gar reibungslos funktioniert. Das Problem der (vagabundierenden) Privatambulanzen ist hierbei auch nur teilweise gelöst.

    Ich hoffe der kleine Erfahrungsbericht bringt uns alle irgendwie weiter und bin auf Berichte anderer Forumsteilnehmer gespannt.

    Viele Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo Herr Müller!

    Herzlichen Glückwunsch. Da haben wir noch einiges vor uns. Meines Erachtens ist das Konzept der Poliklinik, wie es die Krankenhäuser der neuen Bundesländer hatten bzw. wieder haben, eine der konsequentesten und effektivsten Lösungen für eine optimal Patienten- und Leistungserfassung.

    In unserem Haus krankt es an den vielen Stellen die einbestellen bzw. notfallmäßig behandeln.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    nach einer Privat-Watsche durch den Herrn Admin vom September wegen einer Klinigkeit, traue ich mich jetzt wieder, und hoffe das geht klar.

    Nachdem ich auf den neuen Bereich zur ambulanten Abrechnung aufmerksam geworden bin, habe ich auch bei uns mal nachgeforscht. Ich bin auch sofort fündig geworden: Keiner kennt sich aus, die ambulanten Rechnungen enthalten oft nur einen Bruchteil der tatsächlich erbrachten Leistungen, ambulante Opeationen werden über die Privatambulanzen abgerechnet und, man list und staunt,viele Ambulanzpatienten werden überhaupt nicht in Rechnung gestellt, ein (geringer) Teil dafür stationär un ambulant zweimal berechnet und bezahlt. Zwar aus (unserem) Unvermögen, aber falsch. Wir klauben das gerde auseinander... Patientin mit Ausschabung einmal DRG und zusaätzlich ambulante OP - beides abgerechnet, beides bezahlt. Das kann nicht richtig sein. Unsere Organisationsfehler scheinen auf der Hand zu liegen, die Krankenkasse der beschriebenen Patientin hat aber wohl mindestens dasgleiche Problem.

    H.-P. Wolkenstein

  • Hallo Herr Wolkenstein!

    Stimmt, manche Kassen haben das gleiche Problem. Die Zuständigkeiten sind auch bei den Kassen zwischen stationär und ambulant gesplittet.

    Die Abrechnung der AOP\'s durch die Chefärzte entstand wahrscheinlich aus Bequemlichkeit. Ich gehe davon aus, daß keine äquivalente Kostenerstattung durch die Ärzte erfolgt. Da haben Sie noch einiges zu leisten, so Sie sich das auch noch antun wollen. Viel Erfolg!!!!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    SgH Wolkenstein,
    Sie schrieben u.a.:

    Zitat


    Original von wolkenstein:
    Hallo Forum,
    nach einer Privat-Watsche durch den Herrn Admin vom September wegen einer Klinigkeit, traue ich mich jetzt wieder, und hoffe das geht klar.

    Inhaltlich geht das \"klar\".
    Sie nutzen indes den Terminus \"Privat-Watsche\". Dieser ist korrekt. Insbesondere lege ich Wert auf das Wörtchen \"Privat\". Da Sie es nun aber öffentlich zur Kenntnis geben, sehe ich mich gezwungen, Ihnen auch öffenlich darauf zu antworten: \"Privat-Watsche, die\", eingesetzt bei Forenteilnehmern / teilnehmerinnen, die
    1. sich nicht an die Regeln halten
    2. etwas posten, dass von der inhaltlichen Sache her einer Absprache bedurft hätte (hier meine ich Sie, s. September) oder
    3. sog. Scheißhaus-Parolen verkünden (dafür dürfen Sie mich allerdings auch gern abwatschen)

    Dies nur, damit alle klarsehen.

    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, Herr Müller,
    gut, dass Sie sich \"eingeschaltet\" haben.


    Zitat


    Original von mmueller:
    Guten Tag Herr Sommerhäuser, hallo Herr Kilmer,

    ich schalte mich mal ganz kurz ein, denn zur Crux der komplizierten Abrechnungsformen kommt doch das Problem der Leistungserfasung und -auswertung.

    Zitat


    a) Aufnahme
    Untersuchungen (auch durch einen Externen) ergaben, dass ungefähr 10 verschiedene Stellen einbestellen und aufnehmen (wir sind ein 230-Betten-Haus). Leider erfolgten die \"Aufnahmen\" nicht durchgängig im KIS :sterne: mit der Folge, dass diverse Patienten nicht zur Abrechnung kamen. Das Abstellen dieser Vorgehensweise ist Voraussetzung für alles weitere...


    Das ist bei uns ganz genauso. Wir hatten zwar keinen \"Externen\", der das untersucht hat, dafür hat es aber vermutlich länger gedauert, diese \"Orte\" zu identifizieren. Ich habe festgestellt, dass z.B. bei uns die aufnehmenden und die einbestellenden Orte kaum koordiniert sind. Daraus resultiernen Fehler. Diese werden gerade abgestellt. Es wird zwar jeder ambulante Kontakt im KIS zentral erfasst, jedoch unstrukturiert und nicht planvoll. Ziel muss es m.E. sein, mit einer Vorab-Terminierung zu arbeiten. Das mag lange bekannt sein, wirklich drum gekümmert scheinen sich indes nur wenige zu haben.

    Zitat


    b) Leistungserfassung
    Wir haben im Rahmen der Einführung einer Kostenträgerrechnung den ambulanten Bereich dahingehend \"mit-aufräumen\" müssen, sodass jeder Bereich (Stationen, Ambulanzen Funktionsstellen) seine Leistungen definieren mussten. Und wie wir alle wissen macht jeder unheimlich viel (und auch oft dasselbe, wie andere). Diese Leistungen haben wir dann gemeinsam mit der \"Leisungsstelle\" in einen \"Hausleistungskatalog\" (HLK) umgesetzt (in Ausnahmefällen auch mit hauseigenen \"Analogziffern\"). Dieser wurde dann einheitlich (nach GOÄ) bewertet.


    Auch dies ist bei uns fast genauso. Allerdings gibt es eine Art \"Regelkreis\": Die Funktionsbereiche müssen (und wollen auch!) die eigenen, erbrachten Leistungen dokumentieren. Das geht jedoch nur, wenn es einen entsprechenden Kontakt (Fall) gibt, zu dem dies möglich ist. Dabei gab es anfangs einige Reibereien, die jetzt durch gegenseitiges Verständnis um die Tätigkeit des jeweils anderen nahezu ausgeräumt wurden. Das Motto: \"Wer eine Leistung erbringt, muss sie auch in der EDV dokumentieren.\", hat sich als sehr hilfreich erwiesen. Probleme gibt es bei der Kalkulation der Personalkosten der Ärzte. Das konnten wir nur näherungsweise durch eine Befragung dieser Berufsgruppe erschließen, die uns über drei Monate den ca.-Anteil ihrer Ambulanzpräsenz aufschrieb. Danach verrechnen wir die Kosten. Nicht ganz befriedigend und etwas aufwändig, aber immer noch besser, als gar nichts.

    Zitat


    c) Abrechnung
    Der Hauskatalog musste in Abrechnungsziffern umgesetzt werden unter Beachtung der Restriktionen (Ziffern und Mengen) einer Instituts- und einer persönlichen Ermächtigung (die Trennung geschieht schon bei der Aufnahme nach KV-Nummer).


    Und genau da bin ich bisher auch aus persönlichem Unvermögen ausgestiegen und musste sagen, \"Grundherrgütiger\", das ist nicht mehr mein Ding. Aber ich arbeite an mir und knacke das auch noch...:-) Die Axt ist schon im Anschlag. Ich bin ja nicht doof und mindestens einer muss da was machen, auch wenn es nur der Anstoß ist...

    Zitat


    Der gesamte Prozess erstreckt sich mittlerweile über 2 Jahre und ich will nicht sagen, dass er abgeschlossen ist oder gar reibungslos funktioniert. Das Problem der (vagabundierenden) Privatambulanzen ist hierbei auch nur teilweise gelöst.

    Arbeiten wir zufällig im gleichen KH? Falls ja, kommen Sie doch mal rüber. Sie schildern quasi 1:1 meine Fragen und Probleme.

    Da ist das Forum ja doch zu etwas Nutze :)

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Sehr geehrter Herr Sommerhäuser,

    ich habe befürchtet (erwartet), dass es in vielen Krankenhäusern ähnlich aussieht. Aber wir scheinen beide das Problem erkannt zu haben und sind doch auch mit der Bereinigung auf einem guten Wege.
    Wir haben die Leistungsdokumentation nicht an das KIS koppeln können, da wir kein integriertes System nutzen. Wir haben indes die Fallnummer (Episode) an die Erfassung von Leistungen gekoppelt und die (teilweise selbstprogrammierten) Subsysteme in einem zentral zugänglichen Programm (eine Art Patienten-Data-warehouse) zusammengefügt.
    Die Akzeptanz der Leistungsstellen war auch bei uns unerwartet hoch. Spätestens am Jahresende müssen die Ambulanzen und Funktionsstellen sowieso für die Chefärzte \"Tätigkeitsnachweise\" erstellen. Die Statistiken können manche Stellen jetzt selbst fahren, andere erhalten diese auf Anfrage von uns. Auch viele Fragen von Vorgesetzten erübrigen sich bei einer konsequent geführten Leistungsstatistik.
    Eine Vorab-Terminierung halte ich ebenfalls für unvermeidlich für eine strukturierte Ambulanz. Bindet man die Funktionsstellen in die Terminierung mit ein, entsteht das Problem, das es zu lösen gilt:
    Alle müssen mit der elektronischen Terminierung arbeiten.
    Die Kalkulation der Personalkosten (nicht nur PK-Ärzte) führte bei uns auch zu abstrakten Ergebnissen. Wir haben im ersten Schritt auch über die \"Expertenmeinung\" gearbeitet (wer arbeitet denn eigentlich wo und wieviel) und im zweiten Schritt nach einem Quartal die erfassten Leistungen ausgewertet und und dann mit den Betroffenen noch einmal über die Verhältnisse auseinander gesetzt.

    Die Umsetzung von Leistung in abrechenbare Ziffer geschah bei uns retrograd und übrigens auch durch \"Vormachen\" des Controllings:
    Da unsere Institutsermächtigung eingeschränkt ist, brauchen wir nicht in den Weiten und Winkeln des EBM zu suchen, sondern konnten umgekehrt fragen, ob eine Leistung Gegenstand der Ermächtigung ist - wir hatten sozusagen einen \"MINI-EBM\".
    Dieser Schritt zementierte das IST - um jedoch das theoretisch abrechenbare Potential der erbrachten Leistungen zu ermitteln muss der MINI-EBM durch den MAXI-EBM ersetzt werden - und da wird wieder der Fachmann im Krankenhaus gesucht.

    So, ich geh\' jetzt mal rüber zu Ihnen, dann können wir das weitere Procedere besprechen.
    Das Forum zu etwas nütze? Können über 3000 Mitglieder irren?

    Mit Grüßen aus dem verschneiten Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo Herr Müller!

    Wieso ist Ihre Ermächtigung eingeschränkt? Im Rahmen der Notfallversorgung gibt es diese Einschränkung nicht. Hier können alle Leistungen die im Rahmen der Notfallbehanbdlung erforderlich sind, auch \"abgerechnet\" werden. \"Abgerechnet\" deshalb, weil in der Regel pauschal vergütet wird. Dies ändert aber nichts an der Leistungserbringung!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Tag Herr Kilmer,

    wir haben einzelne Ziffern - leider keine Pauschale.
    Bei ambulanter Versorgung eines Notfalles können auch Ziffern außerhalb der Ermächtigung abgerechnet werden (aber best. fachgebietsgebunden)?
    Das ist weder mir - noch unserem Leiter Abrechnung (gerade angerufen) nicht bekannt. Wäre aber sehr interessant für uns. Woraus ergibt sich das? Gibt es eine Grundlage?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem (mittlerweile) sonnigen Hessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo Herr Müller!

    Wir haben für die Notfallambulanz eine KV-Nummer und für unsere Institutsermächtigung eine weitere KV-Nummer + eine dritte für unsere gerontopsychatrische Ambulanz. Als Krankenhaus sind Sie meines Wissens nach automatisch ermächtigt. Dies Ermächtigung muß weder beantragt werden, noch kann sie entzogen werden. Dies hängt mit der Behandlungspflicht von erkrankten bzw. verunfallten Personen zusammen. Eine Rechtsquelle kann ich Ihnen leider nicht nennen.

    Schwierig wird es dann, wenn Sie während der Sprechstundenzeiten Behandlungen und nicht nur Notfallversorgungen durchführen.

    Zur Versorgung gehören selbstverständlich auch Diagnostik z. B. Labor, EKG, Röntgen, CT, MR, Endoskopie, Sono, etc.. Einschränkungen in der Diagnostik gibt es bei uns zum Teil bei Schwangeren. Hierf werden Doppler-Sonos nicht akzptiert.

    Ihr Leiter der Abrechnung sollte dringend mal mit der KV telefonieren.
    Evtl. klären Sie diese Fragen auch noch mal mit Ihrer Krankenhausgesellschafrt. Ich kenne leider die Verträge in Hessen nicht.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer