Kodierung Dialysen (Hämodiafiltration+Peritoneladialyse)

  • Hallo und guten Morgen liebe Forenteilnehmer!

    Ich beschäftige mich gerade mit der Abrechnung von ZE bei dialysepflichtigen Patienten. Unser KISS bildet derzeit nur ein ZE ab, wenn wir für jede erfolgte Dialyse einen OPS-Kode eingeben. Die Frage ist aber wie wird bei den kontinuierlichen Verfahren richtig kodiert.

    1. Problem: Die Kodierung der kontinuierlichen Verfahren (z.B. Hämodiafiltration + Peritonealdialyse) mit den Kodes aus 8-855.1_ und 8-557.1_ oder 8-557.2_! Ist hier für jeden Tag ein Kode einzugeben (Riesenaufwand) und bei den entsprechenden Tagesgrenzen der Kode zu wechseln oder wird bei Entlassung die Anzahl der Tage, an denen kontnuierlich dialysiert wurde, zusammen gezählt und dann der entsprechende 6-Steller verwendet?

    2. Problem: Bei der Immunadsorption (OPS 8-821 - jetzt ZE 2005-13, in 2004 ZE 35) schreibt der OPS-Katalog jetzt vor, dass der Kode nur einmal pro stationärem Aufenthalt kodiert werden darf. Wenn ich aber mehr als eine Leistung erbringe, gibt es schon Probleme mit dem KISS. Gibt es Systeme, die in der Lage sind trotz der Koderbeschränkung mehr als eine Leistung zur Abrechnung zu bringen?

    Es wäre schön, wenn ich zu dieser Problematik Meinungen und Hinweise aus dem Forum erhalten würde!

    Mit den besten Wünschen für ein erholsames Wochenende
    Zymotic

    :sterne:

  • Hallo Zymotic!

    Die kontinuierlichen Verfahren werden je Zyklus codiert.
    Beispiel: CVVHD die ersten 6 Tag des Aufenthaltes danach 2 HD und dann wieder 8 Tage CVVHD = Coderung 8-854.15 + 2x 8-854.0 + 8-854.16. Daraus folgt, daß 4 ZE\'s abzurechnen sind.

    Bzgl. des ZE 2005-13 scheint ein dringender Klärungsbedarf zu bestehen. Die jetzige Regelung würde die Abrechnung des ZE 2005-13 nur einmal zulassen.
    Dies kann wohl kaum im Sinne aller Vertragspartner sein. Ich würde diese Problem mal dem Inek zukommen lassen.

    Schönes Wochenende!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Hr. Killmer,

    danke für Ihre Hinweise! In Sachen ZE 2005-13 wird mir wohl nichts Anderes übrig bleiben, als zu schreiben (InEK).

    Bei der Kodierung der kontinuirlichen Verfahren, bin ich mir leider immer noch nicht sicher. In den Aktualisierungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch (Version 2.0 - InEK) vom 23.12.04 (siehe Downloadbereich) findet sich folgender Hinweis:

    \"Die für kontinuierliche Verfahren im OPS-Katalog über 6-stellige
    Kodes abgebildeten Zeitintervalle sind für die Fallkostenkalkulation
    nicht als Bezugsgröße heranzuziehen. Bei kontinuierlichen Verfahren
    dient allein das oben genannte 24-Stunden-Intervall als Bezugsleistung
    der Standardkostenkalkulation.\"

    Dementsprechend wurde (in 2004) und wird wohl auch in 2005 in unserem Haus ein tagesbezogenes Entgelt vereinbart. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, würde das doch die Abrechnung von 16 ZE\'s bedeuten, oder?

    Und da genau liegt unser zu lösendes Problem mit den KISS. Wenn ich je Zyklus kodiere, dann muss ich dem System klarmachen können, wieviele tagesbezogene ZE\'s sich hinter beispielsweise dem Kode 8-854.15 (4-6 Tage) verbergen.

    Bei der Peritonealdialyse hatten wir in 2004 einen Patienten, der an 30 aufeinanderfolgenden Tagen behandelt wurde. Wenn ich diesen Patienen in diesem Jahr mit dem Kode 8-857.15 Peritonealdialyse, kontinuierlich (CAPD), mehr als 18 Tage kodiere, zeigt sich das Problem noch viel deutlicher: Man kann doch hier kein \"kodebezogenes\" ZE ermitteln?

    Bitte dringend weiter diskutieren!

    Zymotic

    :bombe:

  • Hallo Herr Zymotic!

    Die Hinweise zu den Dalyseverfahren besagen eindeutig: \"...bei der kontinuierliche *.dialyse beginnt der Behandlungszyklus mit der Aufnahme .. und endet mit der Entlassung oder der Unterbrechnung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden.\" Sie dürfen im KISS nur einen Schlüssel je Zyklus codieren!!

    In der DKR 1401d ist die Verfahrensweise genau beschrieben.

    Sollten Sie aus Verfahrensgründen täglich einen Schlüssel erfassen, müssen Sie diese am Ende der Behandlung wieder löschen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Hr. Killmer,

    also werden wir die Kodierung an die Vorgaben des OPS-Katalogs anpassen und über unser Sorftwarehaus die Möglichkeit schaffen lassen, die einzelnen Behandlungsdaten zu erfassen und mit dem entsprechenden ZE verknüpfen. Danke für Ihre Mitfhilfe.

    Viele Grüße
    Zymotic

  • Hallo, Forum,

    von mir in diesem Zusammenhang auch noch einmal eine Frage:

    Wo finde ich eine akzeptierte Definition, unter welchen Bedingungen es sich bei einer Hämofiltration um eine

    - intermittierende Hämofiltration

    oder eine

    - kontinuierliche Hämofiltration handelt ??

    Der OPS-Hinweis unter 8-853 bezieht sich zwar auf die kontinuierliche Hämofiltration, definiert sie ja aber nicht. Anders ausgedrückt: Woran würde man festmachen, ob es sich bei folgendem Filtrationsablauf um intermittierende, oder ein kontinuierliches Verfahren handelt:
    10 Std. Hämofiltration
    14 Std. keine Hämofiltration (Pause)
    10 Std. Hämofiltration
    14 Std. keine Hämofiltration (Pause)
    10 Std. Hämofiltration
    14 Std. keine Hämofiltration (Pause)

    Kodierung ?
    3 x OPS 8-853.0 Hämofiltration, intermittierend
    oder
    1 x OPS 8-853.24 CVVH, 2-3 Tage

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg!

    Unsere Nephrologen gaben mir folgende Auskunft: Intermitierend = das Dialysegerät wird für jede Dialyse neu angeschlossen.
    Kontinuierlich = der Patient verbleibt am Dialysegerät. Es werden nur Filter gewechselt.

    Sollte in Ihrem Fall der Dialysator angeschlossen bleiben, wäre es eine kontinuierliche Dialyse, da keine 24 h Unterbrechung zwischen den Dialysezyklen lagen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    vielen Dank schon mal. Ist das irgendwo definiert und nachzulesen ? Gibt es noch andere Meinungen dazu im Forum ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    wann eine extrakorporale Therapie als intermittierend, oder kontinuierlich zu bewerten ist, geht aus den Behandlungsprotokollen hervor.
    Ein intermittierendes Dialyseverfahren wird von Beginn an für einen bestimmten Zeitraum geplant ( in der Regel 4-5 h), mit dem Ziel der Abnahme einer vorher festgelegten Flüssigkeitsmenge im Behandlungszeitraum. Zwischen den Behandlungen steigen die Nierenwerte wieder an, was bei der nächsten Behandlung wieder korrigiert wird.

    Aufgrund instabiler Situationen, wie z.B. bei Intensivpatienten, werden kontinuierliche Verfahren eingesetzt, bei denen eine niedrigere Blutpumpe nebst geringerem Flüssigkeitsentzug pro Stunde eingestellt werden. Hier ist es das Ziel den Patienten zu stabilisieren, oder einen Kreislaufeinbruch durch den höheren Flüssigkeitsentzug wie bei den intermittierenden Verfahren, zu vermeiden. Diese Verfahren laufen in der Regel über 24h oder länger, sofern sie nicht unterbrochen werden müssen (OP, Komplikationen, Diagnostik). Nach kurzen Unterbrechungen, kann der Patient ohne Systemwechsel wieder angeschlossen werden. Stabilisiert sich der Patient kann auf intermittierende Behandlungen umgestiegen werden.

    @ C. Hirschberg

    Haben Ihre Ärzte nun die Hämofiltration als 10 h Therapie geplant und wie vorgesehen durchgeführt und beendet, am nächsten Tag erneut über einen längeren Zeitraum hämofiltriert, dann ist das nicht als CVVH zu bezeichnen.

    mfg

    N. Bröker

  • hallo Forum,
    die Forumsanfänger grüßen Euch!

    nach Diskussion der Fragen und Antworten hat unser Kodierteam immer noch Probleme:
    folgender Fall:
    30 Std. Hämofiltration
    3 Tage Pause, keine Hämofiltration (Pause)
    52 Std. Hämofiltration
    5 Tage Pause, keine Hämofiltration (Pause)
    25 Std. Hämofiltration
    11 Tage Pause, keine Hämofiltration (Pause
    usw.
    Laut Aussage eines Medizincontrollers wird kontinuierliche und intermittierende Dialyse dahingehend unterschieden,
    -dass kontinuierlich dialysiert wird, wer chronisch terminal niereninsuffizient und damit kontinuierlich abhängig von der Dialyse (bei vorgegebenem Behandlungszeitraum) ist

    -und die intermittierende Dialyse bei Patienten verschlüsselt wird, die vorübergehend, aufgrund von Komplikationen, zb obiger Fall, dialysiert werden, aber nicht dialysepflichtig entlassen werden

    Das entspräche aber nicht den bisher aufgeführten Definitionen. Ist sie falsch?
    Wir wollen gerne die ZE korrekt abbilden
    Viele Grüße, S. Kanari