Guten Tag Forum,
In den Kodierrichtlinien 2005 (D002d) findet sich der Satz \"Für die
Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\"
Wenn anstelle einer zunächst unklaren Neubildung nach Erhalt der Histologie eine bösartige Neubildung als Hauptdiagnose verschlüsselt werden muss, ist das meist erlössteigernd.
Wie handhaben andere Kliniken das Problem? Warten die Kodierenden mit der Weitergabe eines Falles an die Abrechnung auf die Vollständigkeit der Befunde, z.B. die Histologi? Nun führt das Warten auf den histologischen Befund aber regelmäßig zum Überschreiten der 3-Tage-Frist, in der ein entlassener Fall abgerechnet werden soll.
Alternativ dazu könnte man den Fall nach Entlassung unvollständig zur
Abrechnung geben, ihn nach Erhalt der Befunde wieder öffnen, die Rechnung stornieren und sie neu erstellen - recht arbeitsaufwendig.
Für einige Infos wäre ich dankbar.
Susanne Peter