nach Entlassung eingehende Befunde

  • Guten Tag Forum,
    In den Kodierrichtlinien 2005 (D002d) findet sich der Satz \"Für die
    Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\"
    Wenn anstelle einer zunächst unklaren Neubildung nach Erhalt der Histologie eine bösartige Neubildung als Hauptdiagnose verschlüsselt werden muss, ist das meist erlössteigernd.
    Wie handhaben andere Kliniken das Problem? Warten die Kodierenden mit der Weitergabe eines Falles an die Abrechnung auf die Vollständigkeit der Befunde, z.B. die Histologi? Nun führt das Warten auf den histologischen Befund aber regelmäßig zum Überschreiten der 3-Tage-Frist, in der ein entlassener Fall abgerechnet werden soll.
    Alternativ dazu könnte man den Fall nach Entlassung unvollständig zur
    Abrechnung geben, ihn nach Erhalt der Befunde wieder öffnen, die Rechnung stornieren und sie neu erstellen - recht arbeitsaufwendig.
    Für einige Infos wäre ich dankbar.

    Susanne Peter

  • Hallo Frau Peter!

    Dieses Thema wurde bereits diskutiert. Generell halten wir uns in unserem Haus an die 3-Tage-Frist. Alle Befunde die später eingehen bleiben unberücksichtigt. Bisher hat uns das noch nicht geschadet.

    Sollten Sie lieber die Befunde abwarten wollen, würde ich die Fälle erst nach Eingang der Befunde zur Abrechnung geben. Bei uns hat sich noch keine Kasse beklagt, wenn wir die 3-Tage-Frsit überschritten haben.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Frau Peter, Herr Selter,

    bei uns im Haus haben wir jetzt 2005 vereinbart, das generell jeder Fall erst einmal abgerechnet wird, nachdem er kodiert wurde.
    Fällt allerdings in der Histologie/Bakteriologie ein Befund auf, der eine DRG-Änderung zur Folge hat, lassen wir die Rechnung stornieren, und groupen den Fall erneut, und geben ihn dann zur Abrechnung. Dabei ist es natürlich \"egal\" zu welchen Gunsten die \"verbesserte DGR\" dann ausfällt!!!

    Viele Grüße aus dem verschneiten Niederbayern

    mfg
    Heindl Sebastian :sonne: :sonne: :sonne: :sonne:

  • Nun,dann freue ich mich schon auf die Masse an korrigierten Rechnungen, die dann so 3 bis 4 Monate später bei uns eingehen.

    :sterne:

    Gruss aus Bremen.

    :grouper:

  • Hallo Herr Killmer,

    Bitte um Entschuldigung, dass ich die bereits diskutierten Beiträge zu diesem Thema nicht finde. Beiträge aus dem vergangenen Jahr sind wegen der geänderten DKR ohne Wert. Können Sie mir das Stichwort sagen, unter dem ich den Thread finde?

    Vielen Dank,

    S.Peter

  • Hallo,

    ich hoffe ja nicht das es hier um massenhaft Fälle geht.
    Das Problem mit der neuen Rechnung und dem Storno, der alten Rechnung ist so gewollt u8m das system gerechter zu machen und das sehe ich nicht als kritisch. Unser Problem ist vielmehr, wie erfährt man nach Fallabschluss von den Entgeltrelevanten Befunden?

    Wir versuchen das über Ärzte und Pflege zu organisieren, aber wie kann ich die nachträglichen Befunde die eingegeben worden sind mit den nachträglich Gesamtbefunden abgleichen (die ja auf Station als Papier auflaufen) hat hierzu jemand eine Idee?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum,
    wir haben das in diesem Jahr wie folgt geregelt:
    Der MDK hat mir im letzten Jahr mitgeteilt, dass die 3-Tage-Regel mehr für die Entlassanzeigen als für die Rechnungen gilt.
    Ich lasse alle Fälle offen, die eine Neubildung unsicheren Verhaltens haben, markiere mir die Fälle, dass sie nicht vergessen werden.
    Wenn die Histo da ist, bekomme ich diese per Hauspost oder suche mir sie im System.
    Erst dann gebe ich den Patienten zur Abrechnung frei.
    So ersparen wir uns Anfragen der Kassen sowie Storno und Neuabrechnung.

    Gruß
    NASTIE

  • Hallo zusammen,

    um das nochmals klar zu stellen: innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen nach dem Ereignis Aufnahme bzw. Entlassung sind die entsprechenden Mitteilungen an die KK zu senden. Leider funktioniert das nicht immer und überall wegen \"Jet-Lag\" mancher Abteilungen.

    Zur pünktlichen Abrechnung kenne ich keine entsprechende Regel. Es ist natürlich im Eigeninteresse, diese so bald wie möglich zu machen. Da Rechnungsläufe bei uns ca. einmal wöchentlich erfolgen, bleibt schon noch genügend Zeit für die Codierung spät eingehender Histo- oder anderer Befunde.

    Mit den Internisten ist abgesprochen, daß relevante Änderungen in der Codierung an uns per Papier oder Telefon gemeldet werden. Wir sind inzwischen vier Personen, so daß die Abteilung Med. Dok. fast immer besetzt ist.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, die Damen und Herren,

    für die Übersendung der Entlassanzeige gilt die 3- Tages-Frist. Die Rechnung innert 3 Tagen präsentiert zu bekommen, wird zudem kaum im Interesse der Krankenkassen liegen... Also bitte nicht durcheinanderbringen.

    Zitat


    Original von Lueckert:
    ich hoffe ja nicht das es hier um massenhaft Fälle geht.


    Das hoffe ich auch nicht, hängt aber möglicherweise von der Größe eines Krankenhauses ab.

    Zitat

    [...] Unser Problem ist vielmehr, wie erfährt man nach Fallabschluss von den Entgeltrelevanten Befunden?


    Genau das trifft es auf den Punkt. Ich bin auch der Meinung, dass ein Rechnungsstorno mit Neuberechnung (zumindest in den vielen kleineren Krankenhäusern) mengenmäßig nicht so ins Gewicht fallen dürfte (Wie das bei unseren Partnern, den jeweiligen Krankenkassen aussieht, kann ich nicht beurteilen, Herrn Bonsetter\'s Posting lässt da ja Schlimmes befürchten).

    Zitat


    Wir versuchen das über Ärzte und Pflege zu organisieren, aber wie kann ich die nachträglichen Befunde die eingegeben worden sind mit den nachträglich Gesamtbefunden abgleichen (die ja auf Station als Papier auflaufen) hat hierzu jemand eine Idee?


    Eine Idee habe ich, nur weiß ich nicht, ob die allgemein hilfreich ist...
    Ich habe nach dem Punkt im Ablauf gesucht, an dem auch die spät eintreffenden Befunde über einige Umwege eintreffen und dann der Patientendokumentation zugeführt werden. Das sind unsere beiden Mitarbeiterinnen im Archiv. Bei nachträglich eintreffenden Dokumenten informieren diese beiden den abrechnenden Patientenservice (Kodierfachkräfte). Dort wird auf Relevanz geprüft und ggf. die Neuberechnung inkl. Storno eingeleitet. Vielleicht ist dieses Vorgehen auch in anderen kleineren Häusern zielführend.
    Nachteil: Rechnungskorrektur erfolgt nicht zeinahe (ca. 2 Wochen Verzug max., was immer noch im Zahlungsziel der Krankenkassen liegt. Da unsere diesbezgl. Forderungsreichweite bisweilen deutlich über dem Zahlungsziel liegt, dürfte unser Storno eher ankommen, als die Anweisung des Erstrechnungsbetrages durch den jeweiligen Debitor). Weiterer Nachteil: Die Storno-Neuberechnungsproblematik bleibt bestehen.
    Vorteil: Durch die Identifizierung des \"Nadelöhrs\" Archiv hat man nur wenige Mitarbeiter, die man informieren und schulen muss, zudem sie per professionem ohnehin schon sehr auf Kongruenz der Akten achten.
    Archivare sind so und müssen wohl auch so sein. An dieser Stelle deshalb: Chapeau dafür.

    Gruß
    B. Sommerhäuser