Wiederaufnahme wegen Komplikation

  • Hallo,
    ich bin mir etwas unsicher ob esbei folgenden HH-Fall ein Wiederkehrer ist:
    Pat. kommt wegen Osteoporose M81.99 und kommt mit Nebendiagnosen in die DRG I69Z Knochenkrankheiten.
    Während des Aufenthaltes ist Pat. nach eigenen Angaben im Zimmer über seine \"Schlappen\" gestolpert u. hat sich eine Thoraxprellung zugezogen. Hatte zunächst keine weiteren Schmerzen. Dann im Verlauf des Abends Schmerzen zu Hause u. wird wieder stationär (Frakturausschluß) aufgenommen.
    Eigentlich würde ich auch die beiden Fälle nicht zusammenführen.
    Würde aber gern die Meinung anderer hören.
    Vielen Dank
    Viele Grüße aus Hamburg
    maus

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von gabriele:
    Eine Fallzusammenführung ist es in jedem Fall,da Aufnahme innerhalb von 24 Stunden liegt.

    Guten Tag Gabriele,

    wie kommen Sie darauf?

    Siehe auch bitte hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Gabriele,

    dieser Aufenthalt geht nicht zu Lasten der GKV!

    Hier handelt es sich um einen Unfall im Krankenhaus, der mit einem anderen Kostenträger abgerechnet werden muss (Unfallversicherung?)
    Gruß
    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Duck,

    zuerst muss festgestellt werden, ob beide Fälle zusammengelegt werden müssen. Hier würde (wenn überhaupt) nur \"Wiederaufnahme wegen Komplikationen in Zusammenhang...\" in Frage kommen. Wird zusammengelegt, ist die GKV weiter Kostenträger, so die Osteoporose weiter HD bleibt. Wäre Thoraxprellung dann HD, würde retrospektiv betrachtet der ganze Fall im Sinne der Unfallversicherung abgerechnet werden (1 Fall = 1 Kostenträger). Hier gibt es dann Ansätze, wie gegenseitige Rückvergütungen, Teilerstattung (Nebendiagnosen berücksichtigt/nicht berücksichtigt), Übernahme der Zuschläge oGVD, usw. ablaufen sollen. Hierzu gab es Gespräche der jeweiligen Spitzenverbände und es soll in diesem Monat eine endgültige Zustimmung für die Regelungen der Leistungsabgrenzungen erzielt werden.

    Sind die beiden Fälle nicht zusammenzuführen, wird mit beiden Kostenträgern abgerechnet.

  • Guten Morgen,
    habe mich wahrscheinlich gestern mit meiner Antwort etwas kurz gehalten.
    Es müssen natürlich die Leitlinien für Wiederaufnahme in Betracht gezogen werden,d.h.GVD,Komplikation usw..Habe den entsprechenden Fall als Komplikation im Sinne von\"istja morgens im Krankenhaus gestürzt\"gsehen.Bin mir aber nicht sicher,wird das wie ein Unfall gewertet,wenn jemand über sene eigenen Schuhe stolpert und soll das über eine Versicherung laufen?
    gabriele