• Hallo Forum,

    hatte heute ein interessantes Gespräch mit einem MedCo und bin leicht verunsichert :d_gutefrage:

    Ich möchte es an einem Beispiel (die richtigen ICD´s fallen mir gerade nicht ein) verdeutlichen:
    Zu der Z93.0 (Vorhandensein eines Tracheostomas) wurde die Z43.0 (Versorgung eines Tracheostomas) kodiert. Laut ICD-Katalog ist die Z43.0 ein Exklusiva zu der Z93.0

    Meine Meinung: Wenn die Z93.0 kodiert wird, darf die Z43.0 nicht kodiert werden. Ist ja auch klar, dass ein vorhandenes Tracheostoma auch gepflegt werden muss, oder?

    Die Meinung des MedCo´s: Viele Kassen leiden an diesem Irrtum. Exklusiva heisst \"ausschliessen\"! Z93.0 heisst hier, dass die Versorgung eben ausgeschlossen (exklusiv) ist und deswegen eben mitkodiert werden muss.

    Ganz ehrlich, ich war platt bei der Logik! Ich habe in meinem ICD-Katalog keine eindeutige Erklärung gefunden, wir haben uns darauf geeinigt den MDK \"richten\" zu lassen.

    Was sind Ihre Meinungen, oder gibt es vielleicht sogar eine offizielle Klarstellung?

  • Hallo Simon,

    eigentlich ist die Sache gar nicht so kompliziert.

    Bleiben wir bei Ihrem Beispiel:

    Z93.- zeigt eigentlich \"nur\" an, dass ein Tracheostoma vorhanden ist, um den Fall möglichst genau abzubilden.
    In den Exklusiva zu Z93.- heisst es dann im ICD-10 \"Künstliche Körperöffnungen, die der Beobachtung oder Versorgung bedürfen (Z43.-)\".
    Das spricht doch eigentlich für sich selber. Man könnte es auch im Klartext so lesen: \"Künstliche Körperöffnungen, die der Beobachtung oder Versorgung bedürfen, sind nicht mit Z93.-, sondern mit Z43.- zu kodieren\"
    Zusammengefasst kann man sagen, dass der MedCo irrt !!!! Also lassen Sie sich nicht verunsichern !!! :d_zwinker:

    MFG

    Mr. Freundlich

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nicht alles was als Exklusivum genannt ist, darf dann nicht kodiert werden:

    Frage im FAQ-Center des DIMDI:

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?

    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Danke für die Beiträge!
    Laut DIMDI können also Exklusiva kodiert werden, wenn sie diagnostisch voneinander abgrenzbar sind (hier hinkt natürlich mein Eingangsbeispiel).

    Dann verstehe ich allerdings nicht, warum es die Exklusiva gibt....
    Die ICD´s werden ja sowieso auf mögliche \"Doppel\"kodierung geprüft.

    Nochmal Danke und

  • Guten Abend,

    die Zeilen Hinweis/Inklusiva/Exklusiva dienen der Klarstellung:

    Welche(r) Sachverhalt(e) soll(en) mit dem voranstehenden Kode verschlüsselt werden, und für welchen gibt es gegebenenfalls einen anderen Kode?

    Ich versuche mal ein allgemeines Beispiel: Über Volltextsuche bzw. Thesaurus habe ich einen oder mehrere Treffer zu einem Suchbegriff. Über die genannten Zusatzinformationen kann ich dann besser entscheiden, was sich die ICD-Verfasser mit ihrer Definition gedacht haben, ob es evtl. noch einen besser zutreffenden Kode gibt.

    Wie genau eine Verschlüsselung möglich ist, ist je nach ICD-Kapitel bzw. Abschnitt unterschiedlich, ändert sich auch von Version zu Version, s. Beispiel Herzinsuffizienz oder Hypertonie oder Niereninsuffizienz. Wenn es nur eine Aufteilung in zusätzliche Schlüsselstellen gibt, kann man dies im systematischen Verzeichnis gut erkennen.

    Wenn Schlüssel aber an verschiedenen Stellen auftauchen, wie im Eingangsbeispiel von Simon, dienen die Zeilen Hinweis/Inklusiva/Exklusiva sozusagen als Querverweis.

    Ein Mensch kann \"Läuse\" und \"Flöhe\" haben. Wenn ich also \"Läuse\" im Kapitel \"kleine Tiere\" finde und dort steht Exkl. Flöhe, dann muss ich für \"Flöhe\" zusätzlich noch den Schlüssel für \"Flöhe\" verwenden. Dort steht möglicherweise Exkl. Läuse. Bin ich auf der Suche nach Flöhen bei Läusen gelandet, zeigt mir das Exklusivum, dass ich dort falsch bin.

    Nur in dem angenommenen Fall, dass es Läuse und Flöhe nicht gleichzeitig gäbe, müsste ich mich für einen der Schlüssel entscheiden, nachdem ich nochmal genau nachgesehen habe, was denn da krabbelt. Das liegt aber dann nicht am Exkl. sondern an der jetzt mal gemachten Voraussetzung, dass nur eins von beiden Tierchen da sein kann (entgegen dem Sprichwort).

    Beispiel hierfür könnte sein: Entscheidung zwischen Herzinsuff NYHA 1 oder NYHA 2 usw., wobei man hier eigentlich ohne Exkl. auskommt, da die Schweregrade direkt hintereinanderstehen.

    Nur für seltene Spezialfälle gibt es Regeln in den DKR, ein berüchtigtes Kapitel wäre hier der Diabetes mellitus mit seinen Schlüsselnummern für Komplikationen. Dort gibt es in der Tat Beispiele für \"Exklusiva\" anderer Art, die sich der Logik (meiner jedenfalls) wiedersetzen und daher rein formal geregelt werden.

    Schönen Abend noch

    [center] Bernhard Scholz [/center]