Hallo Forum,
hatte heute ein interessantes Gespräch mit einem MedCo und bin leicht verunsichert :d_gutefrage:
Ich möchte es an einem Beispiel (die richtigen ICD´s fallen mir gerade nicht ein) verdeutlichen:
Zu der Z93.0 (Vorhandensein eines Tracheostomas) wurde die Z43.0 (Versorgung eines Tracheostomas) kodiert. Laut ICD-Katalog ist die Z43.0 ein Exklusiva zu der Z93.0
Meine Meinung: Wenn die Z93.0 kodiert wird, darf die Z43.0 nicht kodiert werden. Ist ja auch klar, dass ein vorhandenes Tracheostoma auch gepflegt werden muss, oder?
Die Meinung des MedCo´s: Viele Kassen leiden an diesem Irrtum. Exklusiva heisst \"ausschliessen\"! Z93.0 heisst hier, dass die Versorgung eben ausgeschlossen (exklusiv) ist und deswegen eben mitkodiert werden muss.
Ganz ehrlich, ich war platt bei der Logik! Ich habe in meinem ICD-Katalog keine eindeutige Erklärung gefunden, wir haben uns darauf geeinigt den MDK \"richten\" zu lassen.
Was sind Ihre Meinungen, oder gibt es vielleicht sogar eine offizielle Klarstellung?