Hallo,
da ich mich erst seit kurzem mit ambulanter Abrechnung im KH beschäftige hierzu folgende Frage:
Welche Möglichkeit besteht, Leistungen bei Patienten abzurechnen, die mit Einweisungsschein kommen und dann nach Untersuchung nicht stationär aufgenommen werden? (Zum Beispiel: Einweisung wegen V.a. Pneumonie, KH-Arzt hält nach Untersuchung und Röntgenbild eine Aufnahme nicht für erforderlich.) Wenn es sich nicht um Notfälle handelt, scheidet eine Abrechnung über die Notfallambulanz aus und auch über die Ermächtigungsambulanzen der Chefärzte dürfte es nicht funktionieren.