• Hallo DRG Mitglieder,
    kann man nach einer Hysterektomie einen therapierten Harnwegsinfekt mit N39.0 codieren?
    Der MDK meint, es müsste die N99.9 sein. Ich finde dies nicht richtig. Es handelt sich doch nicht um eine Erkrankung im Urogenitalsystem. Bis jetzt haben wir immer die N39.0 codiert und es wurde noch nie etwas anderes behauptet. Hat der MDK mit seiner Aussage Recht?
    In der Urologie würde ich es ja verstehen aber im gynäkologischen Bereich habe ich doch so meine Zweifel.

    Gruß
    Manuela Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier dürfen Sie dann den MDK in den Kodierrichtlinien unterrichten:

    D002D, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:
    ...
    N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    In Ihrem Fall beschreibt N39.0 am spezifischsten die Erkrankung und ein Exklusivum existiert nicht.

    Lassen Sie sich nicht durch \"Hauptdiagnose\" stören (unglückliche Positionierung der Kodierrichtlinie), es gilt inhaltlich auch für ND-Kodierung.
    Es spielt hier auch überhaupt keine Rolle, ob Gyn oder Uro oder sonstige FA.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Kunze,

    ich bin da bei Ihnen.

    Der Kode N99.9 (KH des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen, n. n. b.) erscheint auch mir unpassend. Ich sehe zwar Ihren Zusammenhang mit der Urologie nicht so. Denn nach bauchchirurgischen Eingriffen kann es ja ebenfalls zu KH des Urogenitalsystems kommen. Und die Harnwege gehören nach meinen anatomischen Kenntnissen schon zum UROgenitalsystem.

    Allerdings können Sie hier die DKR :dkr: D009a \"Sonstige und nicht näher bezeichnete \" Schlüsselnummern zu Ihrem argumentativen Vorteil anführen. Schließlich liegt mit dem HWI eine näher bezeichnete Krankheit vor.

    Noch treffender in diesem Zusammenhang erscheint die DKR D002d, Seite 7 unter dem Untertitel \"Erkrankungen...nach medizinischen Massnahmen\". Hier findet sich auch unter Nennung der N99.- \"Diese Kodes sind nur dann als HD zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. die Störung existiert. Zwar finden sich die Erläuterungen zum Oberthema Hauptdiagnose, sollten wegen fehlender Regelung dieser Problematik aber 1:1 auf Nebendiagnosen übertragbar sein.

    Gruß
    D. Duck :roll:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Danke für die Antworten.Mit dem Urogenitalsystem habe ich dann wohl etwas falsch verstanden. Ich bezog das auf Operationen im Urogenitalsystem. Aber Sie haben natürlich Recht, so ist diser Code nicht gemeint. Scheinbar hat mich der MDK ganz konfus gemacht.
    Viele Dank und ein frohes und erholsames Osterfest
    Gruß
    Manuela Kunze

  • Guten Morgen,
    geht es hier um einen Fall aus 2005 oder noch aus 2004?
    Aus meiner Sicht haben sich die DKR (speziell 002d) in diesen Fallkonstellationen (Komplikationen nach medizinischen Massnahmen)geändert.
    Und nach meinen Erfahrungen bekommen wir derzeit die MdK-Gutachten von Fällen aus dem Jahre 2004.
    Nur so als Anmerkung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hornbach,

    die DKR wurden in 2005 verschoben und inhaltlich ergänzt (ohne allerdings endgültige Klarheit zu schaffen).

    Wenn es sich um einen Fall aus 2004 handeln sollte, wäre auch folgender Passus der DKR 1919a in Betracht zu ziehen:

    \"Einige Zustände (z.B. Pneumonie), die postoperativ auftreten können, sind nicht eindeutig als postoperative Komplikation anzusehen und werden deshalb wie üblich kodiert (z.B. mit J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie).\"

    Ich denke, dass hier auch der Harnwegsinfekt hinzugezählt werden könnte. Somit bliebe es auch bei der N39.0.

    Dieser Passus ist in der 2005er Version gestrichen.