Synkope nach Injektion

  • Hallo liebes Forum,

    kurze Frage an die Kollegen der Kodierung.
    Ich habe einen Fall zu kodieren, der eigentlich recht simpel erscheint. Aber .... :d_gutefrage:
    Eine Patientin wird stationär wegen V.a. einer Synkope aufgenommen.

    Die Patienten erhält morgens beim Hausarzt wegen Schulterschmerzen eine Analgetikainjektion.
    Aufgrund Verschlechterung der Schulterbeschwerden nachmittags vorstellig beim niedergelassenen Orthopäden. Dort Übelkeit und Kollaps mit einer auffälligen Schläfrigkeit :baby: bis hin zur Somnolenz.
    Dieser veranlaßt die Einweisung ins Krankenhaus mit den Rettungsdienst.
    Der Rettungsdienst verzeichnet kurzfristig einen AV-Block II, der aber nicht aufgezeichnet wird.
    Hier ist die Patientin noch somnolent - jedoch im der kardiologischen und neurologischen Diagnostik keine path. Befunde.
    Man vermutet einen Kreislaufkollaps nach Analgetikainjektion.
    Was und wie kann kodiert werden ?

    Danke für die Mithilfe.


    MfG

    ochpowi

  • Hallo,

    nach DKR D008b \"Verdachtsdiagnosen\" ist im beschriebenen Fall das Symptom (Somnolenz, R40.0) zu kodieren, sofern keine Behandlung in Bezug auf die von Ihnen geschilderte Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde.
    Zusätzlich können Sie Z03.6 als Nebendiagnose kodieren.

    Auf die Prüfung der Notwendigkeit vollstationärer Behandlung werden Sie sich aber wohl einstellen müssen...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,
    liege hier gerade so schön im Sessel und bin mir nicht ganz sicher, ob man hier nicht evt. auch den Kode Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen benutzen könnte?!

    Gruß Mia

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Mia,

    die neu formulierte Komplikations-DKR gibt vor, den Zustand/Erkrankung so genau wie möglich zu beschreiben (siehe Beispiele in den DKR). Da dieser Kode sehr unspezifisch ist, wir er zukünftig fast gar nicht mehr zu kodieren sein.

    Ich hätte hier kein Problem R55 Synkope und Kollaps zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    danke für die schnelle Informationen. Mit der R55 bin ich sehr einverstanden.
    :d_zwinker:


    Ein schönes sonniges Wochenende
    wünscht

    ochpowi :i_baeh:

  • hallo Forum,

    @ Herrn Selter:
    Der Code I97.8 ist m.E. hinreichend spezifisch für den geschilderten Sachverhalt. Es handelt sich doch exakt um eine Kreislaufkomplikation nach medizinischen Maßnahmen, die andernorts nicht klassifiziert werden kann, da kein Kausalzusammenhang zu anderen Krankheitszuständen hergestellt werden kann.:a_Fall_off_chair_emoticon:

    Es käme ggf. noch der Code T80.8 in Frage, der aber auch nicht genauer spezifiziert.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Merguet,

    im vorliegenden Fall wird eine Synkope/Kollaps beschrieben, dies ist in meinen Augen am klarsten durch R55 darzustellen. Kreislaufkomplikationen können ja alles mögliche sein: Thrombose, Embolie, Herzstillstand, Hyper-/Hypotonie, .....
    Die Beispiele in der DKR D002d zeigen meiner Meinung nach, was hier mit \"spezifisch\" gemeint ist. Deswegen scheidet T80.8 \"Sonstige Komplikationen....\" eigentlich auch völlig aus.