Guten Tag,
nochmal die Frage eines Amateurs: Werden die Zusatzentgelte (Cytostatika etc.)außerhalb des Budgets vergütet?
Dank für wie immer kompetente Antworten
MR.
Guten Tag,
nochmal die Frage eines Amateurs: Werden die Zusatzentgelte (Cytostatika etc.)außerhalb des Budgets vergütet?
Dank für wie immer kompetente Antworten
MR.
Hallo Herr Rost.
ZE werden nicht außerhalb des Budgets vergütet. Sie sind innerhalb des Budgets, bedeuten also kein zusätzliches Geld.
Ihre praktische Relevanz liegt in einer Ausgliederung des ZE-Anteils aus dem Budget vor Errechung des Differenzbetrages Ihres Budgets zum Zielbudget im Rahmen der Konvergenz auf den Landesbasisfallwert.
Vergleichbar wäre dies etwa dem Werbungskostenabzug bei der Steuererklärung.
Siehe auch Abrechnungsleitfaden der Spitzenverbände z.B. bei der AOK
Übersicht zum Thema auch in das Krankenhaus
Ferner hier im Forum mehrfach diskutiert, empfehle die Suchfunktion
Gruß
merguet
Sehr geehrter Herr Rost,
Zusatzentgelte für Arzneimittel und Medikalprodukte sind erstmals in den Zusatzentgeltkatalog 2005 aufgenommen worden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kosten grundsätzlich Bestandteil des Budgets für 2004 waren, so dass die Regelung, nach der 100 % der Erlösdifferenz zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs. 4 Satz 5 KHEntgG), für 2005 noch nicht greift. Werden prospektiv höhere Mengen für 2005 vereinbart, entstehen zusätzliche berücksichtigungsfähige Kosten.
Für 2005 können Leistungsveränderungen nur bei dem bundesweit einheitlich bepreisten Zusatzentgelt ZE01 (Hämodialyse) im veränderten Ausgangswert berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Neumann
Zitat
Für 2005 können Leistungsveränderungen nur bei dem bundesweit einheitlich bepreisten Zusatzentgelt ZE01 (Hämodialyse) im veränderten Ausgangswert berücksichtigt werden.
Guten Morgen Herr Neumann,
über diesen Sachverhalt kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Es scheint mir, als wollten Sie zusätzliche bundeseinheitlich bepreiste Zusatzentgelte lediglich mit dem Konvergenzschritt i. H. v. 15% bezahlen?!? Hoffentlich ein verfrühter Aprilscherz, oder?
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Sie haben meine Aussage \"die Leistungsveränderungen ... sind im veränderten Ausgangsbudget (vgl. B2/12 AEB und nicht über den Angleichungsbetrag i.S.v. B2/22 AEB) zu berücksichtigen\" missverstanden, denn es gibt keinen Zweifel daran, dass Mehrleistungen im Rahmen des § 4 Abs. 4 KHEntgG zu budgetieren sind. In unserer Region gilt seit 1986 der Grundsatz \"das Geld folgt der Leistung\".
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Neumann
Guten Morgen Herr Neumann,
dann bin ich ja beruhigt und halte fest: sämtliche vereinbarten Leistungsveränderungen im Bereich der bundeseinheitlichen Zusatzentgelte sind in B2 Nr. 12 und damit im veränderten Ausgangswert zu berücksichtigen.
D´accord?