• Hallo Forum,

    Nun hatten wir uns ja schon gefreut, daß der Kode für die Beatmungsstunden entfällt.
    Allerdings weisen die Kassen jetzt reihenweise Fälle zurück, weil die Art der Beatmung nicht kodiert ist.
    Man erwartet von uns, daß die Kodes 8-701, 8-706 oder 8-704 angegebne werden, oder aber eine Tracheotomie, da es so in den DKR steht (Kapitel 10).

    So weit so schlecht. Was aber ist mit Patienten, die beatmet übernommen werden (vom NA), und dann versterben, oder beatmet wieder verlegt werden und nicht tracheotomiert wurden?

    Hat jemand ähnliche Probleme ?

    Gruß

    Merguet

    PS: wollte auch nach verlegten aus anderen KH fragen, diese sind aber geregelt in den DKR (S.108 verlegte Patienten)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Merguet,

    dieses Problem ist bekannt. Das kann nur daran liegen, dass die Prüfprogramme der Kassen das Fehlen des Kodes anmahnen (was nur als Hinweis gemeint ist und nicht ein Fehler bedeutet) und dies unreflektiert weiter gegeben wird.
    Sie müssen die Kasse darüber in Kenntnis setzten, dass die Kodierung nur dann vorgenommen werden darf, wenn die Leistung auch selber erbracht wird. Der Verweis auf die DKR 1001d _Verlegte Patienten_ sollte dort dann auch Klarheit einkehren lassen. Die Regel gilt auch inhaltlich für die von Ihnen beschriebenen Fälle.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Merguet,

    dazu kann ich noch den Fall einer KK beitragen, die eine Erchnung mit der Begründung zurückgewiesen hat, es fehle eben der Code für die Beatmungsdauer. In diesem Fall war jedoch nicht ein veraltetes Prüfprogramm der Kasse Schuld, sondern veraltetes Wissen eines Sachberarbeiters, der doch tatsächlich die Fälle zusätzlich noch manuell durchsieht. Was müssen da für freie Ressourcen vorhanden sein.

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Zitat


    Original von Siefert:

    der doch tatsächlich die Fälle zusätzlich noch manuell durchsieht. Was müssen da für freie Ressourcen vorhanden sein.


    Sorry, dass ich da widersprechen muss. Zwar leuchtet selbstverständlich mein PC in allen Farben, wenn die Angabe der Beatmungsstunden höher ist als die Verweildauer im Krankenhaus, aber selbstverständlich lohnt sich ab und zu auch mal ein Blick auf die gesamten vom Krhs übermittelten Daten.

    Wir hatten z.B. vor kurzem einen Fall, wo das Krhs. aus Versehen eine \"1\" zuviel übermittelt hat, so dass aus einer Beatmungszeit von 43 Stunden 143 Stunden wurden.

    Dies ergab selbstverständlich eine völlig absurde DRG für den Fall.

    Also manchmal sollte man auch mal den normalen Verstand zum Zuge kommen lassen!

    Schönen Abend.

    Mr. Freundlich