Hauptdiagnose bei ....

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    hier wieder mal eine Frage an das Forum.
    Patient wurde aufgenommen mit einer Agranulozytose nach Chemotherapie bei Bronchialkarzinom.
    Chemotherapie lief ambulant eine Woche zuvor. Es wurde schutzisoliert und eine Therapie u.a. mit einen Immunmodulator begonnen sowie 2 EK´s transfundiert.
    Das Beschwerdebild des Patienten nahm während des stationären Aufenthalts zu, so dass der Patient nach einen 11-tägigen Aufenthalt verstarb.
    Meine Kodierung:
    D70.1 als HD
    C34.8 als ND
    mit der D63 ( EK´s)

    Der MDK möchte jetzt das Bronchialkarzinom als HD ->
    \" verantwortlich für den Aufenthalt und Tod war das Lungenkarzinom, somit als HD zu kodieren. So der MDK.
    Bei der Aufnahme wurde aber die Agranulozytose als einweisender Grund sehr gut dokumentiert! Dieser wurde ja auch eigendlich behandelt bis auf 2 EK´s die transfundiert wurden !
    Danke für die Mithilfe.


    Gruß


    ochpowi

  • Hallo Ochpowi,

    ob das BC für den Tod verantwortlich war spielt ja nun keine Rolle mehr im DRG System.

    Trotzdem folge ich dem MDK. Argumentativ beziehe ich mich auf die DKR 0201d, in denen festgehalten ist: Der Malignom Kode ist als HD für jeden KH Aufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z. B. Operationen, Chemo-,Strahlentherapie, sonstige Therapie) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist.

    Die Forderung geht in meinen Augen in Ordnung. Orientierend gab es hier ja zahlreiche Diskussionen zur Frage, ob Neutropenien und konsekutive Infekte nun Komplikationen darstellen. Vielleicht schauen Sie dort mal nach Meinungen.

    Gruß

    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Ochpowi

    Für mich ist die HD auch die D70.1 und nicht das CA. Die Aufnahme ist nicht wegen des CA, sondern wie sie ganz klar beschreiben wegen der Agranulozytose.

    Gruß attila

  • Hallo Ochpowi, hallo Attila

    bin meinem Vorschlag gefolgt und habe die Suchmaschine im Forum zum Thema Komplikationen befragt. Auf diesem Umweg bin ich bei einigen Posts gelandet, in denen die Kodierung ähnlicher Fälle geschildert wurde.

    Macht man aus der Entscheidung eine (unwiedersprochene) Mehrheitsentscheidung, so ist zu sehen, dass ähliche Kasuistiken kodiert wurden wie von Ihnen gemacht. Diese Kodierung wurde jeweils von eingeschalteten MDKen nicht aufgegriffen.


    Gruß

    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo liebes Mitstreiter,

    so richtig überzeugt bin ich immer noch nicht.
    \"Behandlung von Symptomen und/oder anderen Krankheiten im Zusammenhang mit dem Malignom\" -> Werden bei einem Patienten mit bekanntem Malignom nur Symptome oder andere Krankheiten oder seine Therapie behandelt, ist das behandelde Symptom bzw. die behandelte Krankheit als HD anzugeben. Das Malignom wird als Nebendiagnose angegeben.(DKR 0201d).
    Mache ich jetzt irgendein Gedankenfehler ? Ich wäre sehr danbar für Informationen. :sterne:


    Gruß


    ochpowi

  • Hallo liebes Forum,

    bedauerlicherweise habe ich noch keine weitere Antworten erhalten.
    Ich habe den Vorschlag des Herrn D. Duck aufgegriffen und einige Posts angeschaut. Diese jedoch haben mich jedoch noch mehr verunsichert. :strauss:
    \" Komplikation\" ??? - \"Symptom\" ??? - \"Folgebehandlung\" ??? :sterne:

    Ich würde gerne dem Beispiel 7 der DKR 0201d zustimmen. Aber ??? :d_gutefrage:

    Ich hoffe noch auf andere Meinungen und Vorschläge.

    Auf jeden Fall wünsche ich allen Mitstreitern ein schönes sonniges Wochenende :sonne:


    Gruß

    ochpowi

  • Hallo ochpowi,
    es ist doch komisch wie unterschiedlich die MDK´s begutachten.

    Wir haben einen ähnlichen Fall :
    Patientin hat hochgradiges Ovarial Ca mit Ileus und OP.(Fall aus Jahr 2004)
    Nächster Aufenthalt: Enterokutane Fistel bei liegendem Kolostoma.
    Von chirurgischer Seite wurde eine OP abgelehnt, da sich der gesamte Unterbauch mit Tumormassen darstellte. Es erfolgte konservative Behandlung und Schmerztherapie mit MST, bis zum Tode der Patientin.

    Wir haben den CA als HD kodiert die Fistel als Nebendiagnose.

    Der MDK begutachtet den Fall und ist der Meinung, das die Fistel die HD sein muss. Grund : Kodierrichtlinie d002b, in diesem Aufenthalt stand die Fistel und nicht das Malignom im Vordergrund.

    Wir haben natürlich Wiederspruch eingelegt und dargestellt das das OV- CA als Ursache allen Folgen verantwortlich ist.

    Auch dieser Wiederspruch wurde vom MDK nicht annerkannt. Grund : Das Malignom war bekannt und in diesem Aufenthalt nicht behandelt worden sondern nur die Fistel lt. DKR 0202b(Version 2004)

    Nach welchen Kriterien legt sich der MDK die Kodierrichtlinien aus??
    Wir empfinden es sehr oft als wilkürlich was der MDK sich in seinen Gutachten zusammenreimt.

    Gruß
    Akim

  • Zitat


    Original von Akim:
    Hallo ochpowi,
    es ist doch komisch wie unterschiedlich die MDK´s begutachten.
    Nach welchen Kriterien legt sich der MDK die Kodierrichtlinien aus??


    Hallo Forum,
    gibt es neuere oder gefestigte Erkenntnisse wie man eine stationäre Aufnahme wegen febriler Neutropenie nach ambulanter Chemotherapie MDK-sicher kodiert?????
    Es kann doch nicht sein, dass die Kodierung gültig ist, die jeweils für die KK am preiswertesten ist. :noo:
    Leider hat man oft das Gefühl, dass es aber nur darum geht. (Wirtschaftlichkeitsgebot sollte zum (Un-)Wort des Jahres gekürt werden)
    In gespannter Erwartung :defman:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo liebe Mitstreiter im Forum,

    ich kodiere neutropenisches Fieber nach Chemotherapie wie folgt:
    HD - D70.6
    ND - das Malignom
    .... dementsprechend weitere behandlungsrelevante ND´s.

    Ob eine Chemotherapie zuvor ambulant oder stationär gelaufen ist, spielt nach meiner Meinung bei der Kodierung der HD keine Rolle.
    Anders verhält sich jedoch die Situation bei Wiederaufnahme innerhalb der oGVD - wenn zuvor im eigenen Haus die Chemotherapie gelaufen ist, kann ggf. eine Wiederaufnahme infolge Komplikation eintreten (Wiederaufnahmeregelung §2 KFPV). :d_gutefrage:

    Sollte sich jedoch bei Aufnahme eine Sepsis herausstellen, mit gesicherten positiven Blutkulturen, kodiere ich die Sepsis A4..... - mit ggf. einen Kode aus R65.x (SIRS). :d_zwinker:
    Ich bin der Meinung richtig zu kodieren. :t_teufelboese:

    Bedauerlicherweise habe ich noch keine Urteile von noch einigen laufenden MDK-Begutachtungen wegen der Neutropenie ( einige sind schon 1 Jahr offen). :uhr:


    Grüße aus den :sonne: Norden


    ochpowi