Hallo an alle,
uns stellt sich folgendes Problem:
Patientin war in unserer Klinik und wurde meherere male verlegt. Jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir nicht mehr wissen, was wir zusammenführen müssen.
1. Aufenthalt bei uns
31.01. - 20.02.05 danach anderes Krankenhaus
2. Aufenthalt bei uns
09.03. 31.03.05 danach anderes Krankenhaus
3. Aufenthalt bei uns
seit 19.04.05
die Aufenthalte 1 und 2 haben wir zusammen gelegt, da es sich ja um eine rückverlegung innerhalb der 30 Tage aus einem anderen KH handelt.
Doch welches Entlassdatum nimmt man nun als Grundlage für den 3. Aufenthalt? Wir denken, dass weiterhin der 20.02. als Gundlage genutzt werden soll, doch 100%ig sicher sind wir uns nicht.
Die zuständige Krankenkasse hat lt. eigenen Angaben keine Erfahrung auf diesem Gebiet und kann uns (nach dem senden einer Fehlermeldung) nicht weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus an alle fleißigen Helfer,
A. Haerting