Hallo Forum,
nach einer MDK-Prüfung habe ich folgende Frage:
Gehört die Lagerungsbehandlung 8-390 zur OP-Prozedur und ist sie in dieser enthalten?(Fragestellung der KK: ist die Lagerungsbehandlung med. plausibel?) :d_gutefrage:
Eine Mitralklappen-OP wurde durch uns mit der Prozedur 8-390 abgerechnet. Für die ITS-Betten wird für die Zeit Aufenthaltes von einer Fa. eine Matratze gemietet und dies auch durch ein Blatt in der Akte dokumentiert. Daraus resultierend kommt der Fall un eine DRG F 03 Z.
Der MDK hat die 8-930 mit obiger Bergründung gestrichen und daraus ergibt sich die DRG F 22 Z. :boese: Die finanzielle Eibuße für das Haus beträgt ca. 7500 Euro.
Die DKR sagt dazu nichts aus,(ist nur einmal zu kodieren-P005d )ansonsten ist hier keine Bemerkung zur OP-Zugehörigkeit zu finden.
Wer hat recht und wie sieht die rechtliche Lage aus?
Lohnt sich ein Widerspruch? :sterne:
M;it freundlichen Grüßen
Mikka