sekundäre Fehlbelegung

  • Guten Abend,

    mir liegt ein MDK-Gutachten vor, in welchem die Notwendigkeit der stationären Behandlung sowie die korrekte Leistungsabbildung bestätigt werden. Der DRG-Kalkulation (F59Z) liegt eine mittlere Verweildauer von 6,6 Tagen zugrunde, unser Patient war 5 Tage im Krankenhaus. Der MDK unterstellt (ohne Akteneinsicht) pauschal eine sekundäre Fehlbelegung und anerkennt lediglich einen (!) Behandlungstag, so daß die Abschlagsregelung der UGVD greifen würde.
    Mal abgesehen von den konkreten medizinischen Maßnahmen - ist ein solcher Ansatz in einem Fallpauschalensystem überhaupt legitim? Die operative Hauptleistung (75% der Kosten) wurde am Aufnahmetag erbracht.

    Bestätigte Indikation zur stationären Behandlung + korrekte DRG + reguläre Verweildauer = Anspruch auf reguläre Vergütung (?)

    Hat jemand schon mal versucht, auf diese Weise zu argumentieren und gibt es vielleicht entsprechende Argumentationshilfen?

    Freundliche Grüße

    Dr. med. Henze

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von McHenze:
    ... Der MDK unterstellt (ohne Akteneinsicht) pauschal eine sekundäre Fehlbelegung und anerkennt lediglich einen (!) Behandlungstag, so daß die Abschlagsregelung der UGVD greifen würde.


    Guten Abend,

    siehe hierzu (Landesvertrag!!! beachten)

    http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechts…438&pos=0&anz=1


    „Die Beklagte hat gegen § 2 Abs. 6 KÜV verstoßen. Danach sollen die Ärzte der Medizinischen Dienste ihre Bedenken gegenüber dem Leitenden Abteilungsarzt oder dessen Stellvertreter darlegen und mit diesem erörtern, wenn aus Sicht der Ärzte der Medizinischen Dienste Bedenken gegen die Notwendigkeit, Art oder Dauer der Krankenhausbehandlung bestehen. Auch in dieser Regelung kommt zum Ausdruck, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die Prüfung unter Einbeziehung der behandelnden Krankenhausärzten erfolgen soll. „Erörtern“ meint ein mündliches Gespräch; in diesem hat der Krankenhausarzt die Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen und die Besonderheiten des Falles herauszustellen. Dadurch kommt der fachliche Erörterung ein herausgehobener Stellenwert im Prüfverfahren zu, da sie besonders dazu geeignet ist, Streitfragen zu klären und Rechtsstreite zu vermeiden. Dieses Fachgespräch soll stattfinden, wenn aus Sicht der Ärzte des MDK Bedenken gegen die Notwendigkeit, Art oder Dauer der Krankenhausbehandlung bestehen.“


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Morgen Forum, Guten Morgen Herr Rembs,

    vielen Dank für die Antwort. Mir ging es allerdings nicht um die allgemeinen Regularien von Prüfverfahren oder den kollegialen Dialog mit dem MDK. Meine Frage bezog sich auf die Taktik der Argumentation im konkreten Fall.

    Beste Grüße

    Dr. med. Henze

  • Zitat


    Original von McHenze:

    Bestätigte Indikation zur stationären Behandlung + korrekte DRG + reguläre Verweildauer = Anspruch auf reguläre Vergütung (?)

    Hat jemand schon mal versucht, auf diese Weise zu argumentieren und gibt es vielleicht entsprechende Argumentationshilfen?

    Hallo Herr Henze,

    so einfach ist es leider nicht. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen des MDK ist nicht die feine englische Art. Gibt es eine Begründung (trotz fehlender Akteneinsicht) des MDK? Welche Kernleistung (OPS) steht denn dahinter. Handelt es sich vielleicht sogar um einen ambulant durchführbaren Eingriff.

    Ihre Formel
    Indikation zur Stationären Behandlung+korrekte DRG (eigentlich selbstverständlich, oder?)+reguläre VWD =Anspruch auf volle Bezahlung
    gilt so nicht.

    Die ermittelte und hinterlegte MVD ist eben gemittelt. Wenn es keine Indikation mehr gibt, einen Patienten stationär zu behandeln, dann können Sie sich nicht als einzige Begründung für den Verbleib auf reguläre VWD beziehen.

    Eine Argumentation können sie hieraus nicht ableiten.

    Trotzdem schönes WE,

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Zitat


    Original von McHenze:

    Der MDK unterstellt (ohne Akteneinsicht) pauschal eine sekundäre Fehlbelegung und anerkennt lediglich einen (!) Behandlungstag, so daß die Abschlagsregelung der UGVD greifen würde.

    Hall McHenze,

    auch wenn ich mich jetzt bei meinen Mitkollegen der KK unbeliebt mache, aber ich finde die pauschale Behauptung des MDK und dann die Mitteilung durch die KK ehrlich gesagt eine Frechheit.

    Schönes Wochenende

    Mr. Freundlich