Hallo Forum!
Über das Thema wurde ja schon mehrfach diskutiert, aber immer unter dem Aspekt, ab wann z. B. Fototherapie und damit die Kodierung von P59.x zulässig ist. Was mache ich aber mit den Neugeborenen, die eingewiesen werden mit steigendem Bilirubinwert, in mehreren Kontrollen nach unseren Grenzwerten nicht fototherapiepflichtig werden und ohne Therapie - und auch sonstige Diagnosen/Prozeduren - wieder entlassen werden?
Z03.8? R79.8 (Neugeberonenikterus wird aber i. allg. als physiologisch, also eben nicht abnorm angesehen)? :d_gutefrage:
Wie gehen andere Kinderkliniken damit um?