Liebe Kollegen,
als psychiatrisch / psychotherapeutische Klinik hatten wir alle MDK-Begutachtungen in der Vergangenheit von einer Kollegin vom Fach. Die Auseinandersetzungen sind schwierig, aber jedenfalls wird ein gewisses fachliches Niveau nie verlassen.
Neuerdings bekommen wir wiederholt Anfragen / Gutachten von einer Ärztin für Anästhesie mit Zusatztitel Psychotherapie.
Irgendwie hab ich im Hinterkopf, wir hätten Anspruch darauf, von einer Fachkollegin (und das heisst in unserem Fall: Ärztin / Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, nichts anderes) begutachtet zu werden. Kann mir jemand weiterhelfen puncto Rechtsgrundlage / Gerichtsurteil in dieser HInsicht?
Danke und Gruss
Martin Kleinschmidt