Sachkostenzuschlag bei Laborleistungen

  • Guten Tag,

    wir stehen z.Zt. mit einer (und ich denke es folgen noch weitere) Krankenkasse in der Diskussion, ob der Sachkostenzuschlag in Höhe von 7% auch auf die Laborleistungen zu erheben ist (was unsere Auffassung und die der DKG ist) oder, wie die Krankenkasse meint, der Zuschlag auf die Laborleistungen nicht zu erheben ist.
    Hat jemand hierzu bereits Erfahrungen? Wie verfahren Sie?

    Mit freundlichen Gruß

    Burmeister

  • Hallo Herr Burmeister!

    Laut AOP-Vertrag § 9 Abs. 2 letzter Halbsatz sind die 7 % auf die HONORARSUMME aufzuschlagen. Zur Honorarsumme gehören natürlich auch die Laborleistungen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    dies trifft den Kern der Sache: Sind die Laborleistungen, die im EBM ja mit Eurowerten beziffert sind, tatsächlich Honorar oder Sachkosten? Oder Sachkosten mit Honoraranteil? Ist das irgendwo definiert?
    Alle anderen Leistungen sind ja mit Punkten versehen (auch die Röntgenleistungen).
    Gruß

    Burmeister

  • Guten Tag Herr Burmeister, guten Tag Herr Killmer,

    ich hatte bezüglich dieser Fragestellung schon telefonisch bei der DKG nachgefragt. Der AOP-Vertrag wird hier von DKG und Kassenseite unterschiedlich interpretiert. Eine Einigung auf Bundesebene scheint nicht möglich, es finden wohl auch keine Gespräche mehr statt. Zur Klärung, welche Rechtsauffassung korrekt ist, wäre also der Rechtsweg notwendig. Allerdings sind die Beträge (zummindest bei uns) im Einzelfall so gering, dass wir wohl kaum ein Gericht motivieren können sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Ich sehe hier eine deutliche Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen. Leider wird unsere Forderung wohl nicht durchsetzbar sein.
    Für eine gute Idee wäre ich dankbar.

    Viele Grüße

    Gunter Greulich

  • Zitat


    Original von Killmer:

    Laut AOP-Vertrag § 9 Abs. 2 letzter Halbsatz sind die 7 % auf die HONORARSUMME aufzuschlagen. Zur Honorarsumme gehören natürlich auch die Laborleistungen.

    Zitat des Vetragsleitfadens der KK:
    Ebenso sind Laborleistungen, die mit einem festen Euro-Betrag hinterlegt
    sind, nicht Teil der Honorarsumme.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo zusammen,

    nach Rücksprache mit unserem Verband (KK) ist man auch hier der Meinung, dass auf die Laborleistungen nicht der 7% Zuschlag zu berechnen ist.

    Zitat:
    \"Der Zuschlag auf die Honorarsumme wird nur dann berechnet, wenn die Sachkostenposition des Kap. 40 oder die Einzelkostenvergütung des § 9 Abs. 3 und 4 nicht bereits alle Sachkosten beinhalten. Alle Positionen mit festen Eurobeträgen gehören nicht in die Honorarsumme, und werden somit bei der Berechnung von Zuschlägen nicht berücksichtigt. Ebenso sind Laborleistungen, die mit einem festen Euro-Betrag hinterlegt sind, nicht Teil der Honorarsumme.
    Für Laborleistungen ist also der im EBM aufgeführte Euro-Betrag zu vergüten. Dieser Bertrag gehört nicht zur Honorarsumme, sodass hierrauf nicht der Zuschlag von 7% erhoben werden kann.\"

    Also werden auch wir zukünftig alle Abrechnungen der ambulanten Operationen nachprüfen und ggf. zur Korrektur zurücksenden oder die Rechnung kürzen und den gekürzten Betrag zur Zahlung anweisen. :d_gutefrage:

    - Eine Frage an die KK Vertreter:
    Rechnung zurück mit dem HInweis, sachlich nicht korrekt gestellte Rechnung und um Korrektur bitten oder selbst korrigieren und dem KH einen Beschied hierüber erteilen?

    Lieben Gruß

    Jennifer Busse

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse

  • Hallo zusammen,

    Auch wir vom KH haben z.Zt.immer noch das Problenm, daß die KK-Seite von unseren amb.OP-Abrechnungen den 7% Zuschlag auf die Laborleistungen nicht
    vergütet. Die KK-Seite beruft sich immer wieder auf \"ihren\" Vertragsleit-
    faden der Spitzenverbände der Krankenkassen. Bekannterweise sieht die DKG
    in den Umsetzungshinweisen vom 09.05.2005 die Sache anders. Laut DKG gehören Laborleistungen zur Honorarsume und sind daher mit 7% Zuschlag zu berechnen.

    Kann mir jemand sagen, ob die Berechnung des 7%igen Zuschlag auf Laborleistungen inzwischen geregelt wurde ?

    Vielen Dank
    MFG
    Georg B.

  • Hallo Georg B.,

    nein, die Berechnung des 7%igen Zuschlags auf Laborleistungen ist nicht geregelt.

    Es gibt weiterhin einen Dissens zwischen der DKG auf der einen und den Krankenkassen auf der anderen Seite. So lange nicht geklärt ist, inwieweit in den Laborleistungen des Kapitels 32 Personalkosten enthalten sind, wird es auch keine Klärung geben.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Offermanns,

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wir werden zur Wahrung unserer Forderungen weiterhin den 7%igen Zuschlag auf Laborleistungen den Kostenträgern berechnen. Leider sind meine Kollegen(innen) in der Buchhaltung überhaupt nicht begeistert. Schließlich bleiben immer \"ein paar Cent\" als offene Posten stehen. Aber wer nicht in Rechnung stelllt, der fügt sich seinem Schicksal.
    Schönen Abend noch.
    MFG
    Georg B.