Hallo jemebu,
falls wir Anforderungen für Kurzberichte bekommen, dann füllen wir diese auch aus.
Wenn eine KK unter Vorbehalt bezahlt hat und wir der Meinung sind der MDK ist im Recht, dann bekommt die KK auch den strittigen Betrag zurück bzw. wir ändern z.B. die Kodierung, stornieren die Rechung und schicken der KK ein neue Rechung. Ob diese dann das unter Vorbehalt bezahlte Geld komplett zurückzieht und den unstrittigen/ neuen Betrag bezahlt oder wir der KK den Differenzbetrag rücküberweisen hängt von der KK ab.
Jeder sollte sich an die Spielregeln halten, dann gibt es auch kaum Ärger.
Aber wir stellen fest das von den Kurzberichten immer weniger KK gebrauch machen. Es wird entweder sofort der MDK eingeschaltet (Anfragen mittlerweile ohne signifikante Begründung) oder es wird ein Standardschreiben rausgeschickt.
\"...wir sind der Auffassung, dass diese Behandlung nicht unter vollstationären Bedingungen gem §39 SGB V erfolgte. Wir dürfen daher um Neuberechnung als amb OP bitten.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift...\"
Das ist dreist. Einfach anhand der §301-Daten zu entscheiden. Wir werden gar nicht mehr nach einer Dokumentation allg. Tatbestände oder der geplanten Therapie für den Patienten o.ä. gefragt.
Dieser Beitrag wurde maschinell gefertigt und bedarf daher keine Unterschrift.
Schönes WE