Schon wieder: Rechnungsrückbehalt durch KK

  • Hallo jemebu,

    falls wir Anforderungen für Kurzberichte bekommen, dann füllen wir diese auch aus.

    Wenn eine KK unter Vorbehalt bezahlt hat und wir der Meinung sind der MDK ist im Recht, dann bekommt die KK auch den strittigen Betrag zurück bzw. wir ändern z.B. die Kodierung, stornieren die Rechung und schicken der KK ein neue Rechung. Ob diese dann das unter Vorbehalt bezahlte Geld komplett zurückzieht und den unstrittigen/ neuen Betrag bezahlt oder wir der KK den Differenzbetrag rücküberweisen hängt von der KK ab.

    Jeder sollte sich an die Spielregeln halten, dann gibt es auch kaum Ärger.

    Aber wir stellen fest das von den Kurzberichten immer weniger KK gebrauch machen. Es wird entweder sofort der MDK eingeschaltet (Anfragen mittlerweile ohne signifikante Begründung) oder es wird ein Standardschreiben rausgeschickt.

    \"...wir sind der Auffassung, dass diese Behandlung nicht unter vollstationären Bedingungen gem §39 SGB V erfolgte. Wir dürfen daher um Neuberechnung als amb OP bitten.
    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift...\"

    Das ist dreist. Einfach anhand der §301-Daten zu entscheiden. Wir werden gar nicht mehr nach einer Dokumentation allg. Tatbestände oder der geplanten Therapie für den Patienten o.ä. gefragt.

    Dieser Beitrag wurde maschinell gefertigt und bedarf daher keine Unterschrift.

    Schönes WE

  • Tach auch,

    könnte mir mal jemand so einen Kurzbericht blanko zur Verfügung stellen? Bin mir nicht sicher, ob ich die kenne.

    Schönen Dank und für alle 2 Tage Erholung bei durchwachsenem Wetter -

    der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • hallo zusammen,

    es ist wirklich immer wieder schön, wie einige forum mitglieder alte grabenkämpfe aufleben lassen ;(

    die KK mitarbeiter forden kurzberichte an, um ganz einfach lange MDK begutachtungen aus dem weg zu gehen. in einigen fällen läßt sich dies aber nicht vermeiden.
    der landesvertrag NRW regelt doch klar das verfahren. die kasse hat den vollen betrag zu begleichen und die KH\'s müssen auf anforderung kurzberichte erstellen.
    wenn es natürlich KH\'s gibt, welche keine kurzberichte versenden oder \"überzahlte\" beträge den KK\'s nicht (oder eben sehr sehr spät) zurück erstatten, kann ich verstehen das sich einige KK\'s mit der fristgerechten zahlung schwer tun.

    mir ist auch nicht bekannt, dass die KK\'s eine begründung für die einschaltung des MDK abzugeben haben.

    herr adams, es soll nicht zu einem persönlichem konflikt ausarten, nur weil sie eine bestimmte aussage reizt. wir wissen doch beide, papier ist geduldig :d_zwinker:


    viele grüße aus dem :sonne: norden

  • Guten Morgen Gleitzeitökonom,

    ich hoffe das mit den Grabenkämpfen war nicht auf mich bezogen.

    Wir sind hier redlich um einen guten Kontakt mit den einzelnen KK bemüht.

    Aber wenn EINZELNE KK nicht auf Gesprächseinladungen o.ä. reagieren und trotzdem ihr Schema durchziehen, d.h. Standardbriefe ohne Ende, dann hört es bei mir auch auf.

    Ich möchte nochmal sagen, dass es EINZELNE KK sind. Mit der Mehrzahl läuft es konstruktiv. Und strittige Fälle können zeitnah abgeschlossen werden.

    Wie oben bereits gesagt bekommen wir kaum noch Anforderungen für Kurzbriefe. Dafür aber direkt ein Standardbrief mit der Aufforderung die Rechung zu kürzen.

    Gruß

    S. Lindenau

  • hallo herr lindenau,

    das mit den grabenkämpfen war nicht auf sie bezogen :D

    leider wird es immer vertragspartner geben, welche nicht zu gesprächen bereit sind. ich kann ihren unmut da ganz verstehen, da ich ähnliche erfahrungen sammeln konnte.

    was passiert denn, wenn sie der aufforderung die rechnung zu kürzen nicht nachkommen?

  • Hallo Gleitzeitökonom,

    dieser Aufforderung kommen wir nur nach, wenn keine Tatbestände dokumentiert worden sind, welche eine stationäre Aufnahme bedingen. Soll nicht, kommt aber hin und wieder mal vor.

    Ansonsten hol ich mir von den Ärzten Stellungnahmen, amb. Prüfbogen... und argumentiere i.M. desöfteren mit dem BSG-Urteil vom 17. März 2005 AZ.: B 3 KR 11/04 R.

    Rückmeldungen der Kassen stehen dazu aber noch aus.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo Forum,

    zwei Punkte stören mich ein wenig an dieser Diskussion:

    1. Es werden oft die Standardbriefe kritisiert. Meiner Meinung nach schließt ein Formbrief doch keineswegs aus, dass eine angemessene Würdigung des Einzelfalls erfolgte. (wenn der Text eines Standardbriefs doch auf den zu beurteilenden Einzelfall zutrifft, muss man das Rad doch nicht neu erfinden!?)

    2. Eine Zinsersparnis der KK existiert nur dann, wenn das Krankenhaus seine Sanktionsmöglichkeiten nicht ausschöpft. Nach den allermeisten Landesverträgen (wenn dort nicht geregelt, dann auf jeden Fall im BGB) haben Sie das Recht Verzugszinsen zu berechnen.

    Diese Sanktionsmöglichkeit hat eine Krankenkasse für berechtigte Rückforderungen beispielsweise nicht! (Der Zinsanspruch nach dem BGB ist wesentlich schwieriger durchzusetzen als der nach den Verträgen nach § 112 SGB V)

    Ich kann Ihren Unmut bestens verstehen, aber Sie haben es in den Fällen, in denen Sie auch tatsächlich im Recht sind, selbst in der Hand, finanziellen Schaden abzuwenden bzw. den Druck auf die Kassen zu erhöhen.

    Wenn das Ihre betriebliche Ablauforganisation nicht zulässt bzw. ermöglicht, ist das wahrlich nicht das Problem der Kostenträger!

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    mich stört an einem Standardbrief, das oftmals kein Ansprechpartner angegeben wird (\"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift\"). Dies heißt für mich persönlich, dass die eingehenden §301-Datensätze durch ein Plausibiltätsprogramm laufen welches diese Briefe ausspuckt. Ob sich jemand die Mühe macht diese vorher zu prüfen kann ich leider nicht sagen, aber der Eindruck wird dadurch verstärkt.

    Das es auch anders geht zeigen andere Kassen. Da gibt es auch Standardschreiben, aber der zentrale Absatz ist direkt auf den Einzelfall bezogen. z.B. \"...Geben Sie uns bitten den Ressourcenverbrauch für die ND an...\" Meistens reicht hier ein Anruf oder Anschreiben und die Sache ist erledigt. Entweder wir nehmen die Diagnose wieder raus oder die KK bezahlt.

    Was mich an den Standardbriefen stört ist, dass wir nicht wissen was den KK-Sachbearbeiter veranlasst hat den Fall zum MDK zu schicken (Ich lasse jetzt mal die Anschreiben für primäre Fehlbelegung weg). So geht erstmal der normale E-Brief raus, dann kommt das Gutachten \" nicht in der Epikrise beschrieben...\", dann eine schreiben wir wieder eine Stellungnahme.....

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Standardbrief so eine Arbeitserleichterung darstellt.

    Klar arbeite ich auch mit Standardbriefen, z.B. bei Anschreiben an die KK bei denen ich die Stellungnahme des Arztes übersende. Da gehört ein Standardbrief hin.

    Und wie bereits gesagt wir versuchen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aufzubauen, aber man ist schon frustriert wenn bei einem Rechnungslauf für einen Kostenträger von 18 Rechungen 16 mit Standradschreiben zurück kommen und der Sachbearbeiter sich weigert über die Fälle am Telefon zu sprechen.

    Lassen wir es dabei schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.

  • Hallo Herr Lindenau,

    Ihr Schlusswort kann unbenommen so stehen bleiben.

    Und zu den Standardschreiben muss ich Ihnen mein Mitgefühl aussprechen. Ich hatte da eher solche im Blick, die durch Austausch einzelner Textpassagen/-bausteine durchaus individuell angepasst werden können.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • ich ging anfangs auch von diesen standartschreiben aus, wo lediglich textpassagen ausgetauscht werden.
    aber kein ansprechpartner und ohne jeglichen bezug auf den sachverhalt, alter schwede :a_augenruppel:

    ich kann mir sehr gut vorstellen, welche kassen das gewesen sein könnten.
    in einigen häusern wird in solchen fällen gleich klage eingereicht.

    viele grüße...

  • Hallo,

    ich dachte wir kriegen bloß immer Ärger von den KH von wegen Standartschreiben, weil meist das gleiche in den Schreiben steht - klar haben wir Druckvorlagen... :erschreck:

    Aber selbst diese müssen im Einzelfall gestartet werden, werden häufig ergänzt oder auf den Einzelfall abgeändert. Und meist denkt sich der Sachbearbeiter auch etwas dabei... :d_zwinker:

    Für solche \'planlosen\' Anschreiben habe ich aus Sicht einer kleinen KK auch kein Verständnis - Tut mir wirklich leid wenn Sie sich mit solchen Anfragen rumärgern müssen (und dafür keine Zeit für die \'netten\' Anfragen anderer Kassen zum Einzelfall mehr bleibt :biggrin: )

    Lieben Gruß

    J. Busse

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse