• Hallo,
    der Ressourcenverbrauch besteht im DK und ist deshalb zu codieren.,es sei denn,die Inkontinenz ist Bestandteil der Erkrankung.
    Viele Grüße

  • Hallo,

    so einfach machen es uns die Vorschriften in diesem Fall leider nicht!

    Neben Ressourcenverbrauch müssen nach DKR 1804d noch Kriterien zur Erlangung der klinischen Bedeutung erlangt werden.

    Zudem muß die Inkontinenz Grund für eine operative Behandlung sein(DK=keine operative Behandlung) und/oder bei Entlassung bestehen und/oder mindestens 7 Kalendertage bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,
    wir kodieren auch keine Inkontinenz, wenn der Patient einen DK erhält.

    Gruß aus Hannover
    Dagmar Wege

    Mit freundlichen Grüßen
    Dagmar Wege

    Hannover

  • Hallo Frau Wege,
    Hallo Forum,

    ich hoffe, das K im keine ist kein Tippfehler.
    Nochmal, in der DKR (1804d)gibt es vergleichsweise klare Vorgaben, unter welchen Umständen eine Inkontinenz als solche verschlüsselt werden darf.
    Unter bestimmten Umständen ist es auch verschlüsselbar, wenn ein DK gelegt wurde. Aber auch dann nur, wenn die Bedingungen der DKR erfüllt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Klarheit bezieht sich eher auf die zeitlichen Kriterien der Regel. Unklar bleibt aber manchmal die Umsetzung der inhaltlichem Kriterien, siehe hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau