Hallo Forum,
ein Pat. ist bei uns drei Tage lang massiv inkontinent und erhält deshalb einen DK. Kann ich nun die Inkontinenz verschlüsseln oder nicht?
Gruß
casapietra
Hallo Forum,
ein Pat. ist bei uns drei Tage lang massiv inkontinent und erhält deshalb einen DK. Kann ich nun die Inkontinenz verschlüsseln oder nicht?
Gruß
casapietra
Hallo,
der Ressourcenverbrauch besteht im DK und ist deshalb zu codieren.,es sei denn,die Inkontinenz ist Bestandteil der Erkrankung.
Viele Grüße
Hallo,
so einfach machen es uns die Vorschriften in diesem Fall leider nicht!
Neben Ressourcenverbrauch müssen nach DKR 1804d noch Kriterien zur Erlangung der klinischen Bedeutung erlangt werden.
Zudem muß die Inkontinenz Grund für eine operative Behandlung sein(DK=keine operative Behandlung) und/oder bei Entlassung bestehen und/oder mindestens 7 Kalendertage bestehen.
Hallo,
wir kodieren auch keine Inkontinenz, wenn der Patient einen DK erhält.
Gruß aus Hannover
Dagmar Wege
Hallo Frau Wege,
Hallo Forum,
ich hoffe, das K im keine ist kein Tippfehler.
Nochmal, in der DKR (1804d)gibt es vergleichsweise klare Vorgaben, unter welchen Umständen eine Inkontinenz als solche verschlüsselt werden darf.
Unter bestimmten Umständen ist es auch verschlüsselbar, wenn ein DK gelegt wurde. Aber auch dann nur, wenn die Bedingungen der DKR erfüllt werden.
Hallo,
die Klarheit bezieht sich eher auf die zeitlichen Kriterien der Regel. Unklar bleibt aber manchmal die Umsetzung der inhaltlichem Kriterien, siehe hier.