Hallo Forum,
mit der Begründung \"zur Prüfung der Ursache einer Infektionskrankheit\" fordert eine Ersatzkasse bei uns eine Kopie des Entlassungsberichtes an. Eine Schweigepflichtsentbindung des Patienten sei nicht erforderlich.
Bezug wird genommen auf den zum 1.1.2004 neu geschaffenen §294a SGB V und auf ein Urteil des Sozialgerichts Berlin (AZ: S82KR2038/02) vom 1.6.2004. (Dieses Urteil habe ich bisher leider nicht finden können).
Laut Stellungnahme der DKG vom 7.12.2004 steht den Kassen ein Einsichtsrecht in bestimmte Unterlagen zu, wenn sie damit \"die Frage von Ersatzansprüchen gem. §116 SGB X klären\" wollen.
Wie wird anderwo mit solchen Anforderungen verfahren?
Geben Sie Krankenunterlagen heraus, wenn mit dem §294a argumentiert wird?
Vielen Dank!
Grüße
NiR