Operative Partition??

  • Einen wunderschönen Guten Morgen

    Ich habe ein Problem mit einer eventuellen Fallzusammenlegung von zwei Krankenhausaufenthalten.
    Bei dem ersten Aufenthalt (16. bis 20.04.)wurde der Patient wegen einer Fibulamehretagenfraktur (Behandlung bestand aus Kühlung und Wicklung der Fraktur) und einer Prellung der LWS mit Hämathom. Für die Ausräumung des Hämatoms wurde der Patient täglich auf eine mögliche OP vorbereitet, zu welcher es im Aufenthaltszeitraum dann doch nicht kam. Der Patient wurde am 5. Tag entlassen mit der Maßgabe, daß mit der Inzision des Hämatoms in kurzer Zeit zu rechnen sei und der Patient dann nochmals kurzfristig aufgenommen werden sollte. Die Aufnahme dann am 25.04. mit Hämatomausräumung am 26.04.
    Ich würde für den 1. Aufenthalt mit HD S30.0 und ND S82.40 kodieren.
    Ergibt J65B.
    Für den 2. Aufenthalt: HD S30.0 mit Prozedur 5-892.0. Ergibt ebenfalls J65B.
    Eine Zusammenführung kommt nicht zustande, da die o.g. Prozedur nicht in eine \"operative Partition\" einzugruppieren ist.
    Warum nicht, wenn diese doch im Kapitel 5 (Operationen) zu finden ist?

    Für baldige Hilfe bedankt sich im Voraus

    bitti

  • Guten Morgen bitti,

    Nicht alle Kodes aus dem Kapitel 5 sind verwandt worden. Welcher OPS Kodes welcher DRG zugeordnet sind können Sie dem Definitionshandbuch, Band 5, Anhang B Prozedurenkode-/MDC-/DRG-Index entnehmen. Auf Seite 405 sehen Sie die Kodes der 5-892-Reihe.
    Gegen ihre Kodierung spricht in meinen Augen nichts, die S30.0 könnte eventuell gegen einen Kode aus T09.- ausgetauscht werden.
    Erfolgt keine WA gemäß §2, Absatz 1 FPV (Wiederaufnahme in gleiche Basis DRG)?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von D. Duck:
    die S30.0 könnte eventuell gegen einen Kode aus T09.- ausgetauscht werden.
    Erfolgt keine WA gemäß §2, Absatz 1 FPV (Wiederaufnahme in gleiche Basis DRG)?

    Ein T-Kode könnte nur eingesetzt werden, wenn er spezifischer die Verletzung beschreibt, als die S30.0. Da dies nicht der Fall ist, kann auch kein Kode ausgetauscht werden.

    Eine Zusammenlegung wegen gleicher Basis-DRG kommt bei der J65B (oGVD 6 Tage) hier nicht zustande.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Ein T-Kode könnte nur eingesetzt werden, wenn er spezifischer die Verletzung beschreibt...


    ...es sei denn, es hätte ein Kompartment-Syndrom vorgelegen: T79.6 (Traumatische Muskelischämie).
    Im Übrigen ist der Aufnahmegrund beim zweiten Mal ja nicht mehr die LWS-Prellung (also nicht S30.0).

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Morgen und Danke für die Antworten.
    Ein Kompartment-Syndrom hat lt. Aktenlage nicht vorgelegen.
    Es war von Anfang an die Hämatomentlastung durch Incision geplant zu der es aber erst nach mehreren OP-Verschiebungen im zweiten Aufenthalt gekommen ist.
    Der erste Aufenthalt wurde mit HD S82.40 kodiert. Damit kommt der Fall in die I77Z. Wäre doch nach Haupdiagnosendefinition nicht richtig, denn der Patient wurde ja zur Hämatomausräumung stationär behalten und täglich auf diese OP vorbereitet. Die Unterschenkelfraktur wurde ebenso wie das Hämatom an der LWS nur gekühlt.
    Den zweiten Aufenhalt würde ich dann schon mit HD S30.0 und OPS: 5-892 kodieren.
    Die Fallzusammenlegung hat sich ja dann erübrigt, da es sich nicht um einen Wechsel in eine operative Partition handelt.
    Bleibt mir nur die Frage nach der HD vom ersten Aufenthalt. S30.0 oder S82.40?
    Vielen Dank und einen schönen Montag.
    bitti

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:


    ...es sei denn, es hätte ein Kompartment-Syndrom vorgelegen: T79.6 (Traumatische Muskelischämie).
    Im Übrigen ist der Aufnahmegrund beim zweiten Mal ja nicht mehr die LWS-Prellung (also nicht S30.0).

    Hallo Herr Balling,

    wie oben beschrieben, sollte ggf. S30.0 gegen eine T-Kode \"ausgetauscht\" werden. Soll also bedeuten, dass ein T-Kode die Situation unter S30.0 kodiertechnisch ersetzen soll. Dass ist nun mal nicht möglich, weil kein T-Kode spezifischer ist. Das ein Kompartment mit T79.6 kodiert wird, ist klar. Nur war hier nie von einem Kompartment die Rede.

    Warum sollte im 2. Fall nicht die S30.0 HD sein? Deswegen erfolgt die Aufnahme (Prellung und Hämatom wird in der ICD gleichgesetzt)? Die S30.0 ist für beide Aufenthalte HD. Es sei denn, Sie haben einen spezifischeren ( darf man \"spezifisch\" eigentlich steigern? ) Kode für die Prellumg mit Hämatom, der mir dann gerade nicht geläufig ist.

  • Hallo alle miteinander,


    mich wundert stets, dass die Prozedurencodierungen von Inzisionen und Wundversorgungen sooft – meist kritiklos - bei der 5-89ff oder 5-90ff landen. Ist es denn wirklich ein intra- oder subcutanes Hämatom gewesen, bei dem allein ein Code aus 5-89ff richtig sein kann? Wurde nicht viel eher auch die Muskelfascie oder die Rückenmuskulatur selbst incidiert. Man landet dann nämlich sofort in verschiedenen operativen DRG´s wenn die Inzision tiefer ging (5-850.0a/5-850.6a/5-869.1).

    Ein subcutanes geschlossenes Decollement als mögliche Ursache für ein echtes traumatisches subcutanes operationspflichtiges Hämatom ist nämlich ziemlich selten.

    Dies nur zum Nachdenken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,

    desweiteren interressiert mich in diesem Ausgangsfall, ob ggf. eine Fallzusammenführung unter Beachtung des Schreibens vom BMGS vom 22.04.2005 zum Thema \"Beurlaubungen\" vorzunehmen ist, denn m.E. ist die Behandlung nicht abgeschlossen. Die Entlassung erfolgt ja bereits mit der Maßgabe, dass kurzfristig ein erneuter Aufenthalt wegen einer bereits vorliegenden behandlungsbürftigen Erkrankung erfolgen muss.

    Da dieses Schreiben allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter hat, stellt sich die Frage \"Wie damit umgehen?\"

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Warum sollte im 2. Fall nicht die S30.0 HD sein?...

    Asche auf mein Haupt...
    Weil die Unterschenkelmehretagenfraktur an erster Stelle genannt wurde und natürlich viel häufiger Hämatome (zumal inzisionswürdige) an den Extremitäten auftreten, habe ich (Flüchtigkeitsfehler) das Hämatom „umlokalisiert“. Weiterhin folgte die Assoziation zum drohenden Kompartment-Syndrom (nicht selten bei einer solchen Fraktur), das ich als Grund für die täglich geplante „Hämatomausräumung“ vermutete.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo noch einemal,
    was mache ich nun mit dem ersten Aufenthalt?
    HD S82.40 oder S30.0.
    Die Unterschenkelfraktur wurde gewickelt und gekühlt.(Hätte auch ambulant erfolgen können)
    Das Hämatom gekühlt und insoweit behandelt, dass der Patient täglich auf eine Ausräumung vorbereitet wurde. Die OP aber erst im 2. Aufenthalt durchgeführt wurde.
    Wo liegen die meisten Resourcen?
    einen schönen Tag wünscht

    bitti

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    den Ressourcenaufwand sollten Sie im Haus besser bestimmen können, als wir im Netz.
    Die Frage nach dem Ressourcenaufwand stellt sich aber nur in dem Fall, wo mehrere Diagnosen gleichermaßen die Definition der HD erfüllen. Das ist doch aber bei Ihnen gar nicht der Fall. Sie berichten doch die ganze Zeit, dass die Aufnahme hauptsächlich wegen des Hämatoms durchgeführt wurde. Dann ist es HD.