Einen wunderschönen Guten Morgen
Ich habe ein Problem mit einer eventuellen Fallzusammenlegung von zwei Krankenhausaufenthalten.
Bei dem ersten Aufenthalt (16. bis 20.04.)wurde der Patient wegen einer Fibulamehretagenfraktur (Behandlung bestand aus Kühlung und Wicklung der Fraktur) und einer Prellung der LWS mit Hämathom. Für die Ausräumung des Hämatoms wurde der Patient täglich auf eine mögliche OP vorbereitet, zu welcher es im Aufenthaltszeitraum dann doch nicht kam. Der Patient wurde am 5. Tag entlassen mit der Maßgabe, daß mit der Inzision des Hämatoms in kurzer Zeit zu rechnen sei und der Patient dann nochmals kurzfristig aufgenommen werden sollte. Die Aufnahme dann am 25.04. mit Hämatomausräumung am 26.04.
Ich würde für den 1. Aufenthalt mit HD S30.0 und ND S82.40 kodieren.
Ergibt J65B.
Für den 2. Aufenthalt: HD S30.0 mit Prozedur 5-892.0. Ergibt ebenfalls J65B.
Eine Zusammenführung kommt nicht zustande, da die o.g. Prozedur nicht in eine \"operative Partition\" einzugruppieren ist.
Warum nicht, wenn diese doch im Kapitel 5 (Operationen) zu finden ist?
Für baldige Hilfe bedankt sich im Voraus
bitti