Krankenhausbetrug

  • Hallo Forum!

    Wir haben - hoffentlich ein einmaliges - tolles Erlebnis in unserem Hsaus gehabt. Letzte Woche war ein Krankenhausbetrüger bei uns stationär.

    Er behauptete einen Unfall gehabt zu haben.D. h. er sei aus 3 Meter von einem Eisenbahnwagon gefallen und war 5 - 10 Minuten bewusstlos. Außerdem gab er verschiedene Allergien und fehlende Organe an. Nun haben wir in guter Absicht CTs angefertigt und eine Überwachung auf unsere Intensivstation durchgeführt.

    Am nächsten Tag wurde herausgefunden das der Patient weder bei der Deutschen Bahn noch bei der Eisenbahn-Unfallkasse bekannt sei und diese Aktion bereits mehrmal in deutschen Krankenhäuser durchgeführt hat (anscheinden um Verpflegung und Unterkunft zu haben). Wir den Patient angezeigt und er wurde auch von der Polizei abgeführt. :devil:

    Mein Chefarzt hat mich nun gebeten diesen Fall zu codieren und abzurechnen. Habt ihr eine Idee wie ich dies codieren kann? Um jede Hilfe bin ich froh und dankbar.
    Viele sonnige Grüße
    Kathrin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    siehe ICD 10 GM

    F68.1 Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
    Der betroffene Patient täuscht Symptome wiederholt ohne einleuchtenden Grund vor und kann sich sogar, um Symptome oder klinische Zeichen hervorzurufen, absichtlich selbst beschädigen. Die Motivation ist unklar, vermutlich besteht das Ziel, die Krankenrolle einzunehmen. Die Störung ist oft mit deutlichen Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen kombiniert.
    Durch Institutionen wandernder Patient [peregrinating patient] Hospital-hopper-Syndrom Münchhausen-Syndrom
    Exkl.: Dermatitis factitia ( L98.1 ) Vortäuschung von Krankheit (mit offensichtlicher Motivation) ( Z76.8 )


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag Frau Weihs,

    für sie hoffentlich einmalig, aber gar nicht so selten!
    Neben der Codierung ergibt sich für die Rechnung ja die Frage des Adressaten.
    Wem wollen Sie den Aufenthalt denn in Rechnung stellen? Der KK? Der BG? Dem Patienten?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Duck und Hallo Forum

    Ich habe den Fall mit meinem Verwaltungschef und der BKG abgeklärt. Wir haben uns darauf geeinigt den Fall so zu behandeln als ob der Patient wirklich alles gehabt hätte was er vorgetäuscht hat und wenn er ein Normallieger wäre. Diesen Rat hat uns die BKG gegeben um unseren Schaden zu decken.

    Die Rechnung wird als Privatrechnung ausgestellt, allerdings wird die Rechnung der Polizei übergeben, da der Patient direkt von unserem Krankenhaus heraus, abgeführt worden ist.

    Viele Grüße
    K. Weihs

  • Hallo Frau Weihs,

    Zitat


    Original von Weihs_Kathrin:
    Wir haben uns darauf geeinigt den Fall so zu behandeln als ob der Patient wirklich alles gehabt hätte was er vorgetäuscht hat und wenn er ein Normallieger wäre. Diesen Rat hat uns die BKG gegeben um unseren Schaden zu decken.

    beachten Sie bitte die Abrehnungsbestimmungen, u. a. die DKR. Sie treten sonst in die Fußstapfen ihres Patienten und verhalten sich regelunkonform.
    Die Hauptdiagnose für Sie könnte dann die Z76.88 (Vortäuschung von Krankheit (mit offensichtlicher Motivation)) sein. Für die daraus resultierende DRG werden Sie allerdings dann auch keinen Kostenträger finden!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Forum, hallo Frau Weihs!

    Das ist ja interessant! Ist es Herr WWW? Der kommt ja ziemlich weit rum! Sind Sie in Bayern oder Berlin? Bei uns in Hagen war er vom 29.05. - 05.06. Die Kosten sind von der BG abgelehnt worden. Bei uns wurde als KK die BEK angegeben. Vielleicht hilft\'s?

    Viele Grüße

    Winnie

  • Zitat


    Original von Winnie:

    Die Kosten sind von der BG abgelehnt worden. Bei uns wurde als KK die BEK angegeben. Vielleicht hilft\'s?

    Winnie


    Hallo Winnie,

    hat diese denn aber auch bezahlt ?

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich!

    Bisher hat sie die Kosten zumindest nicht abgelehnt. Wir haben die Unterlagen allerdings auch erst Ende Juli dorthin geschickt.

    Viele Grüße

    Winnie

  • Zitat


    Die Hauptdiagnose für Sie könnte dann die Z76.88 (Vortäuschung von Krankheit (mit offensichtlicher Motivation)) sein. Für die daraus resultierende DRG werden Sie allerdings dann auch keinen Kostenträger finden!


    Und warum nicht, wenn ich fragen darf?
    Solnage ein Versicherungsstatus besteht, muß die Behandlung doch übernommen werden.
    Wenn eine retrograde Amnesie angegeben wird, ist die stat. Behandlung obligat.

    Gruß,
    J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Weihs_Kathrin:
    Ich habe den Fall mit meinem Verwaltungschef und der BKG abgeklärt. Wir haben uns darauf geeinigt den Fall so zu behandeln als ob der Patient wirklich alles gehabt hätte was er vorgetäuscht hat und wenn er ein Normallieger wäre.


    Guten Abend,


    Wo bleibt die „saubere“ Abrechnung?
    Bei dieser Abrechnung vermisse ich die Berücksichtigung einer Unternehmensführung, die in Hamburg seit 1517 erfolgreich besteht
    ( die „hanseatische Variante“):
    der ehrbare Kaufmann

    Gruß
    Eberhard Rembs

  • Hallo Forum,
    Hallo Winnie,

    ich würde den Fall mittlerweile so sehen.

    Für das Krhs stellte sich die Situation des Patienten so dar, dass eine stationäre Aufnahme notwendig war. Da der Patient eigentlich alles nur frei erfunden hat, wäre als HD z.B. Z76.88 anzugeben.
    Den Fall so zu kodieren, als wenn alles wirklich vorgelegen hat, ist für mich nicht korrekt, da hier dann wider besseren Wissens falsch kodiert wird.
    Die daraus resultierende DRG würde ich der Kasse, in diesem Fall der BEK, in Rechnung stellen, da diese m.E. grundsätzlich leistungspflichtig ist.
    Anhand der Kodierung müsste die Kasse wissen, was Sache ist und entsprechende Regressansprüche an den Patienten richten.

    Ist m.E. die einzige Lösung oder?

    Mr. Freundlich