Sehr geehrtes Forum, habe folgende Grundsatzfrage:Kodiert man Stenteinlage in ERCP mit 5-514.5 \"Einlegen einer Drainage\",oder (was ich eher vermute)durch 5-513.j0 \"Einlegen von selbstexpandierender Prothese\" ?
Zudem hätt ich gerne gewußt:
Woran erkennt man Vorliegen einer selbstexpandierenden Prothese,oder einer nicht expandierenden Prothese gemäß 5-513.f ?
Masterfrage:
Wenn 5-513.j0 kodiert wurde,hat man doch,solange KH-individuell zuvor mit Kasse verhandelt, Anspruch auf Zahlung des Sonderentgeltes ZE 2005-21, oder?
Vielen Dank für die fundierten Antworten im Voraus und einen schönen Tag.
Mit herzlichen Grüßen,B. Mc Cafferty