Guten Tag Forum,
bei folgendem Fall hätte ich gern einen Rat:
40 jähriger Patient liegt vom 10.07.05 bis 05.08.05 stationär mit schwerer beidseitiger Pneumokokken- Pneumonie und iatrogenem Pneumothorax nach Pleurapunktion. In der Epikrise wird eine Kontrollbronchoskopie in drei Wochen empfohlen.
Am 31.08.05 stellt sich der Patient mit Einweisung zur Bronchoskopie vor und wird aufgenommen. Als aktuelle Beschwerden werden Dyspnoe, nächtliche Schweißausbrüche, weißlicher Auswurf und re-thorakale Schmerzen bei tiefer Inspiration angegeben. Der Patient erhält eine Bronchoskopie, eine Abdomensonografie, ein Röntgen-Thorax und eine Spirometrie.
Befund Bronchoskopie: Unauffälliges Bronchialsystem, keine entzündlichen Veränderungen heute nachweisbar.
Befund Sonografie: Nur noch ganz geringfügige Splenomegalie, der maximale Längsmesser betrug bei der initialen Untersuchung während der akuten Pneumonie 15 cm. Damit deutlich rückläufige Splenomegalie. Die übrigen Oberbauchorgane sowie Nieren unauffällig. Keine pathologischen Lymphknoten im Abdomen erkennbar.
Befund Röntgen: Herz nicht vergrößert, keine Lungenstauung oder gröberen Pleuraergüsse, keine pneumonischen Infiltrate. Im Mittel- und Unterfeld rechts finden sich mehrere pleurale Verdichtungslinien, bei denen es sich um Vernarbungen handeln dürfte, dd. ist auch an einen partiellen Restpneumothorax zu denken.
Befund Spirometrie: Diskrete Obstruktion.
Als Medikation erhält der Patient ACC 600.
Nach Durchführung der Untersuchungen wird der Patient am 01.09.05 entlassen.
Als Entlassungsdiagnosen werden im Kurzarztbrief
1. Zustand nach Pneumokokkenpneumonie und
2. Zustand nach iatrogenem Pneumothorax angegeben.
Wie muss dieser Fall korrekt verschlüsselt werden?
Ich bin gespannt auf ihre Meinungen
(Da ich versucht habe, den Fall möglichst genau abzubilden, ist der Beitrag ein wenig lang geraten, ich bitte das zu entschuldigen...)
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Grahl