Kräuterblut nicht wiss. Standart?

  • Eine Kurzstellungnahme des MDK:
    \"Die vom Krankenhaus in der Widerspruchsbegründung geltend gemachte Angabe von \"\"Kräuterblut\"\" zur Behandlung einer akuten Blutungsanämie entpsricht nicht dem wissenschaftlichen Standard\".

    Hallo Forum, ich bin ja erstaunt.
    Hier in dem Fall postoperativer Hb-Abfall von 9.2 auf 5.9 mmol/l.
    Nach Kräuterblutgabe Anstieg zu verzeichnen.
    Ich bitte um Ihre geschätzte Meinung. Vielen Dank und beste Grüße
    Nastie :erschreck:

  • Hallo! Aus der roten Liste:

    Zitat


    Floradix Kräuterblut® mit Eisen Saft
    nAp


    Zus.: 100 g enth.: Eisen(II)-gluconat 635 mg, Thiaminchlorid-HCl (Vit. B1) 5 mg, Riboflavinphosphat-Natrium 6,57 mg (entspr. 5 mg Riboflavin (Vit. B2)), Pyridoxin-HCl (Vit. B6) 5 mg, Cyanocobalamin (Vit. B12) 6 μg.
    Weit. Bestandteile: Wässriger Auszug aus: Braunalgen, Brennesselkraut, Queckenwurzelstock, Schafgarbenkraut, Fenchel, Karotten, Weizenkeime, Pomeranzenschalen, Angelikawurzel, Schachtelhalmkraut, Wacholderbeeren, Wegwartewurzel, Spitzwegerichkraut, Spinatblätter, Kaskarillarinde, Hibiskusfruchtkelche, wässriger Hefeauszug aus: Eisen-Vit. B-Spezialhefe (Saccharomyces cerevisae), Hagebuttentrockenextrakt, Weizenkeimtrockenextrakt, Ascorbinsäure (Vit. C), Honig, Fructose, Traubensaft, Johannisbeersaft, Birnensaft, Brombeersaft, Kirschsaft, Wasser, Aroma. KH: 6 Eßl. (60 ml) entspr. 1 BE.

    Besonders gut gefallen mir die Pomeranzenschalen und Schachtelhalmkraut...

    Einmal Schachtelhalm mit Pommes, zum Mitnehmen


    und weiter:

    Zitat


    Anw.: Eisenmangel-Prophylaxe, verzögerte Rekonvaleszenz, Leistungsschwäche.
    Gegenanz.: E 5
    Nebenw.: E 5, V 16
    Wechselw.: E 5, V 16
    Tox.: E 5

    kurz und gut ( ?? ): Kräuterblut ist zur \"Eisenmangel-Prophylaxe\" zugelassen, nicht zur Therapie der akuten Blutungsanämie.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,
    ich frage mich, seit wann der MDK den wissenschaftlichen Standard festlegt. Es gibt ja immer noch die Therapiefreiheit. Auch wird in der Dissertation, die Hr. Rembs anführt, eben nur gesagt, dass \"klinische Wirknachweise fehlen\" (es gibt keine Studien), und nicht, dass es unwirksam wäre. Da liegt ein Unterschied! Zahllose Präparate der roten Liste sind nicht so untersucht, dass anhand der Evidenz-Kriterien deren Anwendung überhaupt indiziert wäre- gegeben werden sie trotzdem, da - hier mag es im speziellen Falle so sein - z.B. der Herr Chefarzt (\"Experte\") der Meinung ist, dies Mittel sei gut und vielleicht besser verträglich als reine Eisentabletten und man sieht einen HB-Anstieg - wie auch hier beschrieben. Somit hätte man immer noch Evidenz Grad 4...

    Der MDK legt hier fest, dass die Behandlung NICHT dem Standard entspräche, behandelt und kontrolliert wurde (=Aufwand) aber, also sollte es auch kodierbar sein - man könnte als MDK ja auch argumentieren, dass eine Behandlung mit Ery.Konzentraten, wenn man sie gegeben hätte, nicht dem Standard entspricht, da vielleicht noch keine Zeichen einer Organinsuffizienz aufgetreten sind, und deshalb Anämie nicht kodierbar sei.

    Wir haben einen MDK-Fall, da wurde Leitlinien-konform eine schwere Verdachtsdiagnose behandelt, diese Diagnose konnte nicht 100% ausgeschlossen werden, sie erschien allerdings retrospektiv in der Gesamtschau nicht unbedingt zwingend. Hier wird nun gefordert, die Hauptdiagnose entspräche nicht der Verdachtsdiagnose, da dieser oder jener Befund ja nicht dafür spräche.
    Anscheinend gibt es für die Arbeit des MDK nur eine Leitlinie (und dies wurde hier schon mehrfach festgestellt und das Gegenteil noch nicht sauber dargelegt): Wir argumentieren immer so, dass weniger Geld für\'s Krankenhaus rauskommt.

    Gibt es außer dem gesparten Geld eigentlich im entferntesten eine QS im MDK-Bereich? Das wäre doch auch mal ein Ansatz, und nicht immer nur die Kliniker mit immer neuen QS-Bögen traktieren!

    Eine ruhige Nacht noch
    P.Dietz

  • Also ich denke, dass wir nach Kodierrichtlinien kodieren.
    Jeder kennt die Definition der Nebendiagnose. Und ich kann mich nicht erinnern, dass dort ein wissenschaftlicher Standart für Medikamente definiert ist.

    Gruß Nastie

  • Hallo,

    der Kräuterblutsaft enthält Eisen(II)-gluconat, das zur oralen Therapie bei Eisenmangel geeignet ist.

    Textauszug aus der Dissertation:
    Neben einer Substitution mit Eisen und einigen (Pro-)Vitaminen wird durch Amaradrogen versucht, die gastrale Sekretion und damit die Eisenabsorption zu erhöhen und gleichzeitig durch verschiedene Karminativa die Rate an unerwünschten Wirkungen (v.a. Schleimhautreizungen und Obstipation) gering zu halten. Klinische Wirknachweise fehlen leider.

    Die fehlenden klinischen Wirknachweise beziehen sich auf Amaradrogen und nicht auf den Kräutertblutsaft als solches.

    Ich denke auch, daß sie Verschlüsselung korrekt ist!

    Viele Grüße aus Oberbayern


    Nike

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    Zitat


    Original von Leonhardt:
    kurz und gut ( ?? ): Kräuterblut ist zur \"Eisenmangel-Prophylaxe\" zugelassen, nicht zur Therapie der akuten Blutungsanämie.


    siehe auch:


    Bundessozialgerichts vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R)

    Erstattung für die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation (Off-Label Use) von den gesetzlichen Krankenversicherungen:

    Es muss sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die keine andere Therapie verfügbar ist und auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs und alle anderen,
    :d_neinnein:
    Dieses Urteil kann hier nicht von Bedeutung sein, denn:
    \"...Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts sind entsprechende wissenschaftliche Belege Voraussetzung für eine Kostenübernahme von Off-Label-Arzneiverordnungen in der vertragsärztlichen Versorgung durch die Krankenkassen. ...\"

    VERTRAGSÄRZTLICHE Versorgung ist nicht, was DRGs, Kodierregeln u.ä. im Krankenhaus betrifft. Oder irre ich da??

    Es wird immer wieder betont, wenn therapeutischer Aufwand entstanden ist, ist eine Diagnose kodierbar. Dies sagt nichts über die Art der Therapie - auch eine reine O2-Gabe ist eine Therapie eine Anämie - also wäre selbst dann eine Anämie kodierbar, wenn man nur für 2-3 Tage eine Sauerstoffsonde in die Nase legt.

    Nebenbei will ich nur daran erinnern, dass Ärzte bereits wegen NICHT-Anwendung eines für eine spezielle Indikation bei uns nicht zugelassenen Arzneimittels verklagt und verurteilt wurden - Aciclovir bei V.a. virale Enzephalitis.

    Ich frage nochmals: Hat der MDK das Recht, \"Standards\" festzulegen??

    Viele Grüße
    P.Dietz