Guten Morgen!
Wir haben Probleme bei der Beantwortung einer interessanten Frage.
In einem Falle - relativ exemplarisch, wie sich heraus stellte - ist durch die berechtigte Verwendung der 5-893.0g aus der K60A (schwere Ernährungsstörungen oder Diabetes mellitus mit...) eine K01C geworden (verschiedene Eingriffe bei Diabetes mell. mit...), wobei diverse CC-relevante ND\'s bereits vorhanden waren (wie beispielsweise Erregernachweise usw.).
Diese Prozedur verursachte Mehreinnahmen von ca. 4000.- €.
Per Definitionem scheint es in den DKR bzw. OPS-Verzeichnissen nicht geregelt zu sein, wie GENAU dieser Eingriff auszusehen hat, es wird hier lediglich das \"Abtragen von infiziertem Gewebe\" gefordert.
Was jedoch kann hier alles dazu gehören?
Lässt sich die dokumentierte Entfernung von (nachweislich) durch Erreger infizierter Haut an diabetischen Ulcera, Decubiti oder Ähnlichem durch das Pflegepersonal nun auch als 5-893.- bezeichnen...? :sterne:
Oder die (Teil-)Revision eines Amputationsstumpfes?
Oftmals handelt es sich ja um schlicht um die Form der Auslegung von recht schwammigen \"Definitionen\", die aus medizinischer Sicht kaum einen Unterschied machen.
Ich opfere jetzt also meinen \"Publikums-Joker\" :augenroll: - wer weiß es hier besser? :jaybee:
Gruß ------------- Römer