ambulante Kreuzbandersatzplastik?

  • Hallo,
    ich mag mich hier jetzt als Newbie outen,habe aber folgendes Problem: Wir haben hier vom MDK ein ausführliches Gutachten, dass zu dem Schluss kommt, eine von uns durchgeführte Kreuzbandersatzplastik mit autologer Patellarsehne hätte, da der Eingriff im Katalog ambulantes Operieren aufgeführt sei, hier ambulant erfolgen müssen. Generell sehen wir für diesen Komplexeingriff bei uns im Haus keine Indikaton zur ambulanten Versorgung. Der Gutachter will hier lediglich möglicherweise die Entfernung zwischen Heimatort und Krankenhaus als möglichen Grund für die stationäre Behandlung gelten lassen, moniert aber, dass der Patient nicht vom Hausarzt in ein nähergelegenes Krankenhaus zur -dann- ambulanten Versorgung eingewiesen wurde und zweifelt die Rechtmässigkeit einer solchen Einweisung an.
    Gibt es hier User, die Erfahrungen mit der Argumentationslinie gegenüber dem MDK in solchen Fällen haben?
    Ich danke schonmal im Voraus für mögliche Antworten, die mich hier hoffentlich unterstützen...

  • Grüß Gott,

    laut Katalog ambulant durchführbarer Operationen fällt die Kreuzbandplastik in die Kategorie 2 = ambulant oder stationär durchführbare Operationen. Nach meinem Verständnis bedeutet dies, wenn das aufnehmende Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären Behandlung sieht, ist diese auch gerechtfertigt.

    Auch wenn dies manchen Krankenkassenvertretern nicht gefällt, würde ich mir sicher auch nicht ambulant das Kreuzband operieren lassen. Wir legen grundsätzlich für 24h eine Drainage ein. Zusätzlich ist neben der erforderlichen Schmerztherapie eine Überwachung der Miktion nach Spinalanästhesie erforderlich.

    Mein Tip - direkt mal mit dem Gutachter reden!

    Viele Grüße aus dem schönen Süden (ich denke an das Nord-Süd-Gefälle!)

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Kguerel,

    Ich würde mir eine Kreuzbandplastik auch nicht ambulant durchführen lassen wollen. Aber vielleicht hilft Ihnen das weiter. Fragen Sie doch mal dem MDK-Arzt, ob er sich die OP ambulant machen lassen will, und klären Sie ihn aber vorher über alle Risiken bis hin zur Lungenembolie auf, bei der er wohl kaum noch rechtzeitig die Klinik wird erreichen können, wenn es zu Hause passiert und lassen Sie sich unterschreiben, dass er persönlich bereit ist, die gesamte haftungsrechtliche Verantwortung zu übernehmen, wenn die nächste Kreuzbandplastik ambulant durchgeführt werden sollte.

    Mal sehen, was dann passiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Liebes Forum,

    so einfach wird das mit der Antwort nicht werden. Es ist schließlich von allen Seiten unterschrieben worden, daß auch die Eingriffe in der Kategorie 2 ambulant machbar sind. Die Diskussion darüber, ob man ein Kreuzband ambulant operieren kann, ist damit schon gelaufen, das Ergebnis steht fest und ist in den Vertrag eingeflossen. Wie der einzelne Doc oder Gutachter das finden mag, ist völlig ohne Belang.
    Bei Nachfragen der Kasse wird das Krankenhaus nachvollziehbar darlegen müssen, warum denn in diesem Einzelfall der stationäre Aufenthalt (AEP-Kriterien) notwendig war. Und so, wie ich den MDK kenne, wird selbst der Verweis auf die Einlage einer Redondrainage nur mäßig hilfreich sein - wenn da nicht stundenlang das Blut im Schwall gelaufen ist, was keiner hoffen will. Und statt der Spinalanästhesie hätte dann auch ein wirtschaftlicheres Verfahren gewählt werden können ohne die Notwendigkeit der langen Nachkontrolle...

    Nebenbei: wir haben diese Anfragen zum Kreuzband noch nicht gesehen. Es scheint also bei den Kassen noch eine Kontrolle oberhalb des Kataloges zu geben, die solche auch nach meine unmaßgeblichen Meinung problematischen Anfragen bisher eingedämmt hat.

    M.

  • Hallo zusammen,
    genau das ist das Problem:
    Wenn es im AOP-Katalog steht, dann müssen die AEP-Kriterien stichhaltig sein.
    Und wenn es jemand nicht ambulant machen will, steht es ihm jederzeit frei, als Selbstzahler eine stationäre Behandlung machen zu lassen.
    So zumindest nach meinem Verständnis die Rechtslage. Und die von Frau Schimmer beschrieben Kontrolle oberhalb des Kataloges wird in Zeiten knapper Kassen zunehmend restriktiver gehandhabt.
    In diesem Sinne
    schönes WE :i_drink:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ja, so ist es. Das kommt eben dabei heraus, wenn man einen solchen Katalog von medizinischem Fachwissen weitestgehend unbelastet als politische \"Verhandlungslösung\" erstellt, wie andernorts dargestellt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke