Stenose der A.carotis als Nebendiagnose

  • Hallo,
    vielleicht als Denkhilfe:
    man könnte sich doch die Frage stellen:
    \"Hätte der Patient auch ASS, wenn er keine Carotisstenose hätte?\"

    Alternativ könnte man diese Frage auch bei der konservativen Therapie der AKS stellen, wobei mir da jetzt so spontan kein Medikament einfällt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hi, Herr Horndasch,

    dies wird in der Diskussion dann schwieriger, wenn der Pat. eine Carotisstenose und eine KHK hat. Wetten, jemand erklärt Ihnen, das das Medikament immer grade für die andere Erkrankung gedacht war?

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Merguet,

    dann sollte man diesen jemand das hier präsentieren:
    Kodierempfehlung Nr. 26
    Schlagworte: Eine Maßnahme, mehrere Nebendiagnosen
    Stand: 28.02.2006
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    Erfüllt die Durchführung einer Maßnahme (z.B. die Gabe eines Medikamentes) die medizinisch mehreren Krankheitsbildern (Nebendiagnosen) zugeordnet werden kann, die Voraussetzung, dass jede dieser Nebendiagnosen kodiert werden kann?
    Beispiel: Gabe eines Betablockers für die Nebendiagnosen KHK, Hypertonie, Herzinsuffizienz.
    Kodierempfehlung
    Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand in der Selbstverwaltung (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen, auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen.

    Der relevante Unterschied zu anderen SEG-Kodierempfehlungen ist der, dass hier die AG-Klassifikationen dies einvernehmlich so bestätigt hat. Da ist es dann auch als MDKler schwer, sich gegen die für ihn formulierten Kodierempfehlungen zu verschließen. Dies gelingt ja erstaunlicherweise dann immer noch, wenn es eine günstigere DRG ergibt.

  • Hi, Herr Selter,

    Vielen Dank für diesen Hinweis, ich habe die Kodierempfehlungen schon so manches Mal durchgesehen, dieses Detail aber bisher übersehen, obwohl es unsere Fälle desöfteren betrifft.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,
    die Idee mit der Kodierrichtlinie Nr.26 habe ich schon mal vor einigen Wochen ausprobiert. War auch die I65.2 zudem hatte der Pat noch ein VHF und KHK.
    Da ist der Gutachter fast aus der Hose gesprungen... Hat es aber dann anerkannt... War aber eine ewig lange Debatte!
    Bisher hat der MDK eben hier immer Erfolg gehabt...
    NAja man sollte öfters dissens einlegen und sich dann auch mal hinsetzen und ein schönes Schreiben aufsetzen. Was halt eben für beide Seiten sehr zeitaufwendig ist.

    Aber nicht dass Sie glauben dass wenn Sie dann einmal die I65.- mit der Argumenation durchgebracht haben, dass dann die Diskussionen beendet sind....
    Ne hat dann was von ... und täglich grüßt das Murmeltier...
    Schönes Wochenende!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal