Stenose der A.carotis als Nebendiagnose

  • Sehr geehrtes Forum,
    nach einer Diskussion mit dem MDK möchte ich noch einmal eine Frage stellen, die sicher schon öfters dikutiert worden ist.
    Im Rahmen einer Synkopendiagnostik wird bei einem Patienten ebenfalls eine Duplexsonographie durchgeführt und eine Stenose der A.carotis interna festgestellt. Der Befund stellt keine OP-Indikation dar. Es erfolgt die prophylaktische gabe von ASS oder Iscover sowie eines Lipidsenkers. Als Nebendiagnose wird die I65.2 kodiert. Diese Kodierung wird in den meisten Fällen vom MDK nicht anerkannt, mit der Begründung, daß keine Therapie sondern nur prophylaktische Massnahmen erfolgen.
    Welche Meinung besteht bei den Forummitgliedern? :augenroll:

    Die nächste Frage ist ähnlich. Wenn Patienten mit Falithrom auf Grund einer Herzrhythmusstörung behandelt werden, wird diese als Nebendiagnose kodiert (I48.-). Ein Kontroll-EKG wird in der Regel angefertigt. Der MDK streicht auch diese Nebendiagnose mit der Begründung, daß die Z92.1 kodiert werden muß. Eine eindeutige Aussage und Begründung zu dieser Frage habe ich bisher noch nicht gefunden.

    Vielen Dank für die Hilfe

    K. Dittrich

  • Sehr geehrter Herr Dittrich,

    hinsichtlich der Carotisstenose sollten Sie ggf. den MDK auf das Beispiel 1 der DKR D003b verweisen, dort wird eine KHK medikamentös behandelt.

    Sicherlich sehr unglücklich ist die Formulierung in der ND-Definition, dort stehen therapeutische und diagnostische Maßnahmen sowie Überwachungs-, Betreuungs- und Pflegeaufwand. Dieses greift sicherlich viel zu kurz (s. o.), leider ist in der Version 2006 keine klarere Formulierung verwendet worden. Für mich sind dies nur beispielhafte Aufzählungen ohne abschließenden Charakter. Sonst könnte ja wohl auch die F17.2 im Beispiel 1 der DKR 0502a kaum eine Berechtigung haben.

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    man muss unterscheiden zwischen

    1. \"Prophylaxe\", damit etwas nicht entsteht (z.B. Kaliumgabe, damit eben keine Hypokaliämie entsteht) = keine Kodierung (man kann nicht etwas kodieren, was nicht existiert).

    2. \"Prophylaxe\", damit bei einer diagnostizierten Krankheit einer möglichen Folgeerscheinung oder Befundverschlechterung vorgebeugt wird = Kodierung (es liegt vor und wird therapiert im genannten Sinne).

    Wenn dem nicht so wäre, wären viele der Beispiele in den DKR schlichtweg falsch.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank, ich werde über meinen Erfolg der Argumentation berichten. Ebenfalls läuft in unserem Haus eine Klage vor dem Sozialgericht, eine Entscheidung wird aber so bald nicht kommen.

    K. Dittrich

  • Hallo Herr Dittrich und Forum,
    in der Logik der bisherigen Beiträge können wir also festhalten:
    in dem von Herrn Dittrich geschilderten Fall kann der Schlaganfall nicht kodiert werden, da dessen Auftreten ja durch ASS verhindert werden soll, wohl aber die ACI-Stenose, die ja unzweifelhaft vorliegt.
    Gerne wird nach meinen Erfahrungen eine AC-Stenose nur dann \"anerkannt\", wenn sie op-pflichtig ist. Auch hier lege ich Widerspruch ein, da druch die Gabe von ASS, Statinen, etc. ja gerade eine OP-Pflichtigekit vermieden werden soll.

    Die Blutdrucktherapie zielt ja auch auf die Vermeidung von Folgeschäden, ein hoher Blutdruck per se wäre ja auch nicht so schlimm, wenn nciht die Folgen wären.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von sams:
    Im Rahmen einer Synkopendiagnostik wird bei einem Patienten ebenfalls eine Duplexsonographie durchgeführt und eine Stenose der A.carotis interna festgestellt. Der Befund stellt keine OP-Indikation dar. Es erfolgt die prophylaktische gabe von ASS oder Iscover sowie eines Lipidsenkers.

    Als Nebendiagnose wird die I65.2 kodiert.

    Diese Kodierung wird in den meisten Fällen vom MDK nicht anerkannt, mit der Begründung, daß keine Therapie sondern nur prophylaktische Massnahmen erfolgen.


    2 Behandlungskonzepte

    Strategie 1:
    Die medizinische Behandlung der Carotisstenose ist dreifach:
    Verhinderung der weiteren Progression von Plaques durch:
    a) Beeinflussung der Risikofaktoren
    b) Patientenberatung und -aufklärung
    c) medikamentöse Behandlung (z.B. Thrombozytenaggregationshemmer)

    Strategie 2:
    Elimination oder Reduktion der Plaques durch Thrombektomie, Angioplastie oder Stent


    Sie behandeln die Carotisstenose, also ist die Kodierung gerechtfertigt!


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Zitat


    Original von sams:
    Vielen Dank, ich werde über meinen Erfolg der Argumentation berichten. Ebenfalls läuft in unserem Haus eine Klage vor dem Sozialgericht, eine Entscheidung wird aber so bald nicht kommen.

    K. Dittrich


    Hallo sams,
    gibt es schon was Neues in der Richtung?

    Wir haben aktuell folgendes Problem:
    87jährige Patientin, bei der dopplersonographisch im September 2006 im Rahmen der Synkopendiagnostik folgender Befund erhoben wurde:
    Bds. im Bulbus caroticus sehr ausgeprägte schalenartige und schattengebende Kalkablagerungen.
    ACI-Stenose links ca. 20%.
    ACI-Stenose rechts ca. 40%.

    Zur Insultprophylaxe erhielt die Dame ASS.

    Nun zur Frage:
    Ist die Carotisstenose bei einem Stenosegrad von 40% als Stenose im Sinne der ICD - Klassifikation anzusehen (meine Ansicht) oder eher als Atherosklerose (Kostenträger-Sicht)?

    Nur so nebenbei: Im Februar 2007 war die Pat. wieder bei uns wegen rezidivierender TIAs, allerdings ohne eindeutigen Seitenhinweis. Im Doppler keine Progredienz, im CT 2007:
    Ausschluß einer intrakraniellen Blutung.
    Unverändert zur Voruntersuchung zarte Stammganglienverkalkungen beidseits, Bild der gering ausgeprägten vaskulären Enzephalopathie.
    Erheblich arteriosklerotische Gefäßwandveränderungen.
    Kein Hinweis auf Liquorzirkulationsstörung.
    Kein Hinweis auf intrakranielle tumoröse Raumforderung.

    Bin für rege Diskussion und Quellenangaben dankbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Hr. Horndasch,

    weshalb wolllen Sie denn die Carotisstenose nicht kodieren, sie ist doch im Sinne der DKR als \"genauer\" als die Arteriosklerose. :augenroll:
    Sie haben doch einen Nachweis der Befunde. Selbst wenn jetzt nicht expliziet die Bestätigung vorliegt für diesen Aufenthalt, bleibt dennoch der Verdacht der Carotisstenose als Ursache der TIA. Auch die Verdachtsdiagnosen sind bei entsprechender Therapie kodierfähig.

    Läge hier der Nachweis des Ausschlusses nicht bei der KK / MDK ?

    Gruß aus Niedersachsen
    Vinzenz

  • Hallo,
    ich finde: Ursache ist die Atherosklerose, die Folge die Stenose, und ggf. die zerebrale Ischämie jeglicher Ausprägung. Durch die Therapie mit ASS, Statin usw. werden Ursache und Folgen therapiert, also kann es auch kodiert werden.
    Im ICD steht \"inkl: ... Obstruktion (komplett) (partiell)...\" von n % als minimal vorliegende Stenosierung steht da nix. Also kann es deshalb kodiert werden. Die Krankheit insgesamt ist eben nur mit den 2-3 Codes suffizient abbildbar. Hätte man noch eine Hypertonie, dürfte man die doch auch kodieren - da wiederum ist die Kausalität oder Sinnhaftigkeit der Kodierung den Gutachtern wieder völlig schnuppe, denn das macht ja kein CC.

    Man darf gespannt sein auf das Urteil der med. Laien!

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo zusammen,

    noch eine Frage in diesem Zusammenhang.
    Pat. erhält wegen bekannter Carotisstenose I65.2 Ass. Stationäre Aufnahme wegen Schenkelhalsfraktur. Das Ass wird im Rahmen der OP ABGSETZT, zur postop. Thromboseprophylaxe Gabe von NMH. Darf I65.2 als ND kodiert werden?

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,
    eine späte Antwort auf riols Frage - und weitere Gedanken i.S.v.
    \"wofür sie besonders schwärmt, wenn es wieder aufgewärmt...\"

    Nebendiagnosen beeinflussen doch das Vorgehen - hat ihr Anästhesist z.B. wg. der ASS-Therapie keine Spinale, sondern eine Allgemeinanästhesie gewählt, wurde doch das therapeutische Vorgehen beeinflusst - naja, ob man so hinterrum zur Carotisstenose kommt.... Aber: War ein möglicherweise - je nach Stenosegrad - umfänglicheres Monitoring benutzt worden, könnte die Stenose doch kodiert werden.

    Auf diese Diskussion bin ich übrigens gestoßen, da ich gerade eine DRG/einen Fall habe, wo dieser Kode mit ASS-Tabl. alleine 1000 EUR wert ist - in 6 Wochen kann ich dann sagen, ob geprüft werden soll. :lach:

    Wenn ich mir aber nun die Diskussion so ansehe mit den diversen Begründungen und es mit dieser Diskussion um die Aortenstenose vergleiche - dann wundere ich mich doch, dass ASS als Therapie der Carotisstenose durchgeht - obwohl nicht \"kausal\", sondern als Prophylaxe - die \"konservative\" Therapie der Aortenstenose aber von der Mehrzahl der Duellanten und Diskutanten abgelehnt wird :d_gutefrage:

    Wie bekommt man das unter einen Hut??

    Viele Grüße
    P. Dietz