Hallo, Forum,
die o.g. KDR verstehe ich - glaube ich - falsch.
Patient kommt nach Unfall zu uns stationär und hat folgende Diagnosen:
Schenkelhalsfrakur R ( wird operiert)
Fraktur der Klavikula L ( nichts weiter gemacht )
Rippenserienfraktur ( nur kontrolliert )
Die HD wird die Schenkelhalsfraktur sein.
Muss ich die ND alle aufführen oder nur unter Berücksichtigung der ND-Definition?
Beschränkt sich die KDR 1911a nur auf die Kodierung von Mehrfachverletzungen im Zusammenhang mit Kombinationskodes?
Danke.
B. Schrader