KDR 1911a / Mehrfachverletzungen

  • Hallo, Forum,
    die o.g. KDR verstehe ich - glaube ich - falsch.

    Patient kommt nach Unfall zu uns stationär und hat folgende Diagnosen:


    Schenkelhalsfrakur R ( wird operiert)
    Fraktur der Klavikula L ( nichts weiter gemacht )
    Rippenserienfraktur ( nur kontrolliert )


    Die HD wird die Schenkelhalsfraktur sein.
    Muss ich die ND alle aufführen oder nur unter Berücksichtigung der ND-Definition?

    Beschränkt sich die KDR 1911a nur auf die Kodierung von Mehrfachverletzungen im Zusammenhang mit Kombinationskodes?

    Danke.
    B. Schrader

  • Lieber Hr. Schrader!

    So wie ich die DKR 1911a verstehe, und das Beispiel bei DKR 1911a auch zeigt, kann man alle Diagnosen einzeln aufführen. Es müssen keine Kombinationskodes sein.

    Gruß.

  • Zitat


    Original von Sophie:
    Lieber Hr. Schrader!

    So wie ich die DKR 1911a verstehe, und das Beispiel bei DKR 1911a auch zeigt, kann man alle Diagnosen einzeln aufführen. Es müssen keine Kombinationskodes sein.

    Gruß.


    Hallo \"Sophie\",
    jetzt haben Sie mich falsch verstanden - oder ich habe mich unglücklich ausgedrückt.

    Noch mal:
    Habe ich Mehrfachverletzungen an einer Lokalisation (Kopf) sind die Einzelkodierungen primär zu wählen, wenn diese die Höchstzahl im Grouper nicht überschreiten, ansonsten ist ein Kombinationskode zu wählen.
    Alle Kodes sind somit aufzuführen.


    In meinem Fall habe ich Mehrfachverletzungen an unterschiedlichen Lokalisationen.
    Muss ich in meinem Fall - um alle aufführen zu dürfen - die
    ND - Definition berücksichtigen oder darf (muss)ich alle Diagnosen ebenfalls aufführen?
    Gilt die KDR von Mehrfachverletzungen nur, wenn die Lokalisation der Mehrfachverletzungen die selbe ist?
    Ich hoffe, ich konnte meine Problem verdeutlichen. :erschreck:
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Hr. Schrader!

    Jetzt habe ich Sie verstanden.
    In diesem Fall würde ich, schon wie Sie es richtig angedeutet haben, alle Diagnosen als ND aufführen, die die ND-Definition erfüllen.
    In diesem Fall also beide!

    Gruß.

  • Zitat


    Original von Sophie:
    In diesem Fall also beide!
    Gruß.


    Hallo,
    also wenn ich nach der ND-Definition handeln muss, dann führe ich keine von beiden auf.
    1) keine weiteren Maßnahmen
    2.) Nur kontrolliert ( also ein weiterer Röntgenbefund )

    Siehe abnorme Befunde.
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Hr. Schrader!

    Wie gesagt, ich würde sie kodieren. Bei solchen Patienten ist in unserem öfter notwendig, die Schmerztherapie anzupassen. Es wird auch mal eine epidurale Injektion zur Schmwerztherapie durchgeführt und kodiert. Bei der Rippenserienfraktur z.B. wird auch mal das Tragen eines Korsetts angeordnet. Ich verbinde damit einen zusätzlichen Aufwand für unser Haus, speziell für die Pflege.

    Gruß.

  • Zitat


    Original von Sophie:
    Hallo Hr. Schrader!

    Wie gesagt, ich würde sie kodieren. Bei solchen Patienten ist in unserem öfter notwendig, die Schmerztherapie anzupassen. Es wird auch mal eine epidurale Injektion zur Schmwerztherapie durchgeführt und kodiert. Bei der Rippenserienfraktur z.B. wird auch mal das Tragen eines Korsetts angeordnet. Ich verbinde damit einen zusätzlichen Aufwand für unser Haus, speziell für die Pflege.

    Gruß.


    .. . dann ja, den Ressourcenverbrauch kann ich in meinem Fall nicht nachweisen.
    Hier wurde definitiv nichts gemacht.
    Gruß
    B. Schrader

    Nochmals vielen Dank.

  • Lieber Herr Schrader,
    ich halte Ihre Zurückhaltung für unangemessen!
    Frische Begleitverletzungen gehören ALLE kodiert, der Mehraufwand ist allein schon durch deren Diagnostik, die ärztliche Beurteilung und Therapieentscheidung gegeben und die ND-Kriterien sind erfüllt. Alles andere wäre absurd! Bei einer RSF oder Klavikula-Fx handelt es sich auch nicht bloß um einen pathologischen Befund im Sinne der DKR.
    MfG

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Zitat


    Original von Bartkowski:
    Frische Begleitverletzungen gehören ALLE kodiert, der Mehraufwand ist allein schon durch deren Diagnostik, die ärztliche Beurteilung und Therapieentscheidung gegeben und die ND-Kriterien sind erfüllt. Alles andere wäre absurd! Bei einer RSF oder Klavikula-Fx handelt es sich auch nicht bloß um einen pathologischen Befund im Sinne der DKR.
    MfG


    Hallo, Herr Bartkowski,
    ich kann Ihrer o.a. Definition zur Begründung von Mehraufwand nicht so ganz zustimmen.

    Zitat:Der Mehraufwand ist allein schon durch deren Diagnostik, die ärztliche Beurteilung und Therapieentscheidung gegeben und die ND-Kriterien sind erfüllt.

    Sehe ich nicht so, mit folgender Begründung:
    Ich meine, hier handelt es sich allein um Diagnostik, die zur Abklärung routinemäßig durchgeführt wurde - Mehraufwand im Sinne der
    ND-Definition kann ich nicht erkennen.

    Ich meine auch, dass eine Klavikula-Fraktkur (in diesem Fall) ein Röntgenbefund ist, und das dieser Befund das Patientenmanagement gem ND-Definition nicht weiter beeinflusst hat.

    Ein erhöhter Ressourcenverbrauch bei der Festlegung der Therapieentscheidung lässt sich aus der Akte nicht entnehmen - keine Dokumentation weist darauf hin.

    Es wird immer wieder betont, dass die Anwendung dieses Abrechnungssystems ohne eine detaillierte, vollständige und aussagekräftige Dokumentation unmöglich ist.

    An welcher Dokumentation mache ich nun den erhöhten Ressourcenverbrauch
    dieser beiden ND fest?

    Vielleicht denke ich auch mal wieder zu kompliziert.
    Danke.
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    wenn ich mich nun auch noch einmische, so deshalb, weil bereits Schürfwunden lt. Handbuch dazu beitragen Patienten zu Polytraumen zu definieren.

    Ich würde auf jeden Fall alle drei codieren, oder wurde die Klavivulafraktur nicht mit einem Rucksackverband versorgt (1. Hilfeschein?). Wurde wegen der Rippenserienfraktur nicht bei der Atemgymnastik in besonderer Weise vorgegagnen? Letzteres wird wohl kaum schriftlich festgehalten worden sein. Das wäre auch arg übertrieben. Haben Sie schon einmal einen Patienten gebettet, der die drei Verletzungen hatte, und sie sich überlegen mussten, wo sie den Patienten halbwegs schmerzarn anfassen können? Auch das schreibt Niemand auf. Trotzden steigt der pflegerische Aufwand. Die Lugenembolie-, Pneumoniegefahr steigt ebenfalls erheblich. Der Überwachungsaufwand steigt demzufolge auch. Auch dieses schreibt niemand auf, weil es in der Routine untergeht, trotzdem schaut man hier genauer hin.

    Für mich sind die ND-Definitionen jedenfalls erfüllt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Lieber Herr Schrader,

    ich muss ihnen da leider wiedersprechen.
    Der Patient hatte ja wohl eindeutig ein heftigeres Thorax-Trauma. Die Claviculafraktur ist auch kein \"Zufallsbefund\" bei der Röntgenübersicht gewesen, sondern lässt sich normalerweise klinisch feststellen. und wird dann gezielt radiologisch kontrolliert. Sie wird auch eigentlich immer behandelt, wenn nich osteosythetisch, dann mittels eines Gilchrist-Verbandes. Wenn nicht liegt eher ein Behandlungsproblem vor.

    Die Rippenserienfraktur ist Folge eines heftigen Thoraxtraumas und kann zu lebensgefährlichen Zusatzverletzungen (Hämathopneumothorax u.a.) führen. Sie ist äusserts Schmerzhaft und führt zu einer eingeschränkten Atemexkursion, meist ist sie mit einer Lungenkontusion vergesellschaftet. Das bedeuted: Schmerzmittelverbrauch, Röntgenkontrolle, erhöhter Überwachungsaufwand usw. Wenn das nicht so war, würde ich mal die Dokumentation anzweifeln. Oder die Diagnosen stimmen per se nicht oder die ärztliche Versorgung hat ein Qualitätsproblem.

    Hier liegt also kein Kodierproblem vor, sondern im besten Falle ein Verständnis- oder Dokumentationsproblem.

    Nichts für Ungut,

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München